25.11.2014 - 4 Jahresabschluss 2013

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Hennefeld teilt unter Bezug auf den, den Betriebsausschussmitgliedern vorliegenden Jahresabschluss 2013, mit, dass die Prüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft VBR, Dr. Paffen, Schreiber & Partner GbR, zu keinerlei Einwendungen geführt hat und dem EUROGRESS AACHEN eine ordnungsgemäße Buchführung attestiert wurde. Sie berichtet, dass sich das Ergebnis des Jahresabschlusses 2013 (ohne Umspannwerk Borngasse) sowohl gegenüber dem Planansatz als auch gegenüber dem Vorjahresergebnis verbessert hat. Sie führt aus, dass im direkten Plan-Ist-Vergleich bei den Erträgen eine Planüberschreitung in Höhe von 1.348.355,27 € zu verzeichnen ist. Diesen Erträgen stehen tatsächliche Aufwendungen in Höhe von 6.651.351,99 € gegenüber. Dies führt zu einer Verbesserung im Ergebnis um 832.313,38 €. Im Detail erläutert sie die folgenden Veränderungen: Der Aufwand bei den Abschreibungen sowie bei den Sonstigen betrieblichen Aufwendungen ist geringer ausgefallen als geplant, dies ist u.a. auf die Senkung des Verwaltungskostenbeitrags um 40.020,00 € zurückzuführen. Die Zinsaufwendungen sind um 22.134,23 € höher ausgefallen als geplant, dies resultiert aus ungeplanten Zinsen für einen Rechtsstreit. Somit ergibt sich ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.162.496,72 €. Der städtische Zuschuss betrug 1.051.700.00 €. Der Jahresfehlbetrag wird gemäß der Betriebssatzung des EUROGRESS AACHEN mit dem Rücklagenkapital verrechnet.

 

Für das Umspannwerk Borngasse ergibt sich 2013 ein Jahresfehlbetrag in Höhe von -37.883,39 €.

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Beschluss:

Der Betriebsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2013 für EUROGRESS AACHEN gem. § 4 lit. c) EigVO NW und die Verrechnung des Jahresergebnisses 2013 über das Eigenkapital/ Rücklagekapital entsprechend § 17 Abs. 6 der Betriebssatzung.

Weiterhin empfiehlt der Betriebsausschuss dem Rat der Stadt Aachen die Entlastung des Betriebsausschusses EUROGRESS AACHEN für das Wirtschaftsjahr 2013 (§ 4 lit. c) EigVO NW).

Daneben erteilt der Betriebsausschuss der Betriebsleitung des EUROGRESS AACHEN Entlastung für das Wirtschaftsjahr 2013 gem. § 5 Abs. 5 EigVO NW.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?SILFDNR=3126&TOLFDNR=66421&selfaction=print