25.11.2014 - 4 Mitteilungen / Berichte

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Beratung

Frau Grehling erläutert die derzeitige Ertragslage der Stadt Aachen, insbesondere im Bereich der Steuern und Steueranteile.

Sie führt aus, dass sich gegenüber der Haushaltsrede keine wesentliche Veränderung ergeben habe. Die Gewerbesteuer läge weiterhin bei etwa 183 Mio. Euro, was auch eine Verringerung der Gewerbesteuerumlage in Höhe von rund 5,6 Mio. Euro zur Folge habe.

Der Anteil an der Einkommenssteuer sei entgegen bestehender Hoffnungen nicht weiter gestiegen, verbleibe aber stabil bei einem Mehrertrag gegenüber dem Haushaltsansatz in Höhe von 600.000 Euro.

Der Anteil an der Umsatzsteuer verbleibe bei einer leichten Verschlechterung gegenüber der Planung in Höhe von rund 200.000 Euro und läge damit bei rd. 15,5 Mio. Euro.

 

In Bezug auf die bestehenden Risikofaktoren der laufenden Jahresrechnung verweist Frau Grehling auf die in der Vorlage zu Tagesordnungspunkt 5.1 aufgeführten Verschlechterungen für die Betreuung und Unterbringung von Flüchtlingen. Zudem schlage unter Umständen die Verschlechterung der Gewerbesteuer gegenüber der Planung sowie weitere Kostenerhöhungen für den ÖPNV negativ zu Buche.

Zur Deckung dieser Mehraufwendungen könnten mehrere Rückstellungen, darunter die Rückstellung für die Stiftung Bischoff, aufgelöst werden.

Zudem sei auch eine reduzierte Gewerbesteuerumlage einzurechnen.

Weiterhin sei mit Verfügung vom 26.08.2014 eine Haushaltswirtschaftliche Sperre erlassen worden. Die hierin enthaltene 20%ige Ansatzsperre der Ansätze für Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sowie der Sonstigen Ordentlichen Aufwendungen beträfe ein Gesamtpotential in Höhe von 18,7 Mio. Euro auf. Hiervon mussten Ausnahmen genehmigt werden, um den laufenden Dienstbetrieb nicht zu gefährden und rechtlichen Verpflichtungen nachzukommen. So seien für einzelne Bereiche pauschale Ausnahmegenehmigungen in Höhe von insgesamt rund 2,7 Mio. Euro genehmigt worden. Außerdem seien bislang Einzelfallgenehmigungen in Höhe von insgesamt 2,4 Mio. Euro erteilt worden.

Beispielhaft nennt Frau Grehling die Ausnahmegenehmigungen für das IT-Management in Höhe von 1,715 Mio. Euro, für Kosten der Schülerbeförderungen in Höhe von ca. 728.000 Euro, für das Delegationsprodukt zur Städteregion im Sozialbereich in Höhe von 851.000 Euro sowie für Hilfen für junge Menschen und Familien in Höhe von 332.000 Euro.

Frau Grehling betont, dass sie nicht davon ausgehe, dass die verbliebenen gesperrten Mittel von rund 13,6 Mio. Euro vollständig eingespart werden könnten. Allerdings werde ein wesentlicher Deckungsbeitrag der o.g. Verschlechterungen erreicht.

 

Ratsfrau Plum zeigt sich beruhigt, dass das drohende Defizit beispielsweise aus dem Sozialbereich auch mithilfe der Haushaltswirtschaftlichen Sperre aufgefangen werden könne.

 

Ratsherr Pilgram wendet ein, dass das Instrument der Haushaltswirtschaftlichen Sperre lediglich ein Notfallinstrument darstelle. Unabhängig davon, ob es hier notwendig geworden sei, sei es in der langfristigen Perspektive unerlässlich, dauerhaft Ausgaben zu senken. Hierzu sei eine Aufgabenkritik ebenso durchzuführen, wie auch Prüfungen hinsichtlich der Effizienz des Verwaltungshandelns.

 

Frau Grehling bestätigt, dass die Durchführung der Aufgabenkritik notwendig sei. So würden Instrumente zur Durchführung einer effizienten und nachhaltigen Aufgabenkritik erarbeitet. Es würden zur Erstellung eines wirkungsorientierten Haushaltes in jedem Fachbereich für jedes Produkt wesentliche Ziele mit entsprechenden Kennzahlen erarbeitet. Hieran sei dann zukünftig messbar, welche Aufgaben einzelne Produkte erfüllen. Sie gehe davon aus, dass dem Haushaltsplan ein erster Bericht über die neu erarbeiteten Ziele und Kennzahlen als Anlage beigefügt werde.

Sie führt weiter aus, dass eine Aufgabenkritik und auch ein Aufgabenwegfall zukünftig notwendig würden. Die Aufgabenvielfalt sei zu hoch und die notwendigen Einsparungen und Verbesserungen könnten nicht alleine über Effizienzerhöhungen erzielt werden. Bereits in den beschlossenen Leitbildern und Strategiepapieren sei eine Aufgabenkritik festgeschrieben. Zudem weise der Vorbericht zum Haushaltsplanentwurf bereits Ansatzpunkte für eine Aufgabenkritik auf. Beispielhaft nennt sie das Personalmanagement und den IT-Bereich. Zudem führt sie aus, dass die Aufgabenkritik nicht nur die Innere Verwaltung, sondern den stadtweiten Konzern betreffe. Insofern appelliere sie auch an die Mitglieder der Aufsichtsräte, die Aufgabenkritik auch in den städtischen Beteiligungen voranzubringen.

 

Ratsherr Prof. Dr. Kronenberg erfragt eine übersichtliche, aber vollständige Aufstellung über die bisher genehmigten Ausnahmen.

 

Frau Grehling gibt an, dass sie zeitnah einen Auszug über die genehmigten Ausnahmen vorlegen werde. Eine vollständige Einzelaufstellung sei zu detailliert, da teilweise sehr kleine Beträge genehmigungspflichtig seien.

 

Ratsherr Bruynswyck führt aus, dass der Begriff „Aufgabenkritik“ im Allgemeinen zur Verunsicherung der Bürger und der Mitarbeiter führe. Allerdings sei eine Aufgabenkritik notwendig und müsse durch die Politik vorangebracht werden. Zudem appelliere er an Verwaltung und Politik, mehr Besonnenheit bei der Annahme weiterer Aufgaben und der Verausgabung von Mitteln im Allgemeinen zu zeigen.

 

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