25.11.2014 - 5.1 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Grehling bedankt sich ausdrücklich bei den Mitarbeitern des Fachbereichs 50 – Soziales und Integration für die gute Kooperation mit der Finanzsteuerung, die in den entsprechenden Arbeitskreisen auch mit vertreten sei.

Der Fachbereich leiste Herausragendes, um die Flüchtlingssituation bewältigen zu können, ohne auf provisorische Unterbringungen beispielsweise in Turnhallen ausweichen zu müssen.

 

Die entstehenden Mehraufwendungen im Zusammenhang mit der Betreuung und Unterbringung von Flüchtlingen seien mit einem Anteil von rund 1,6 Mio. Euro ungedeckt. Die Deckung müsse durch den allgemeinen Haushalt erfolgen.

Es sei zu erwarten, dass die Flüchtlingszahlen weiter steigen, sodass im Rahmen der Veränderungsnachweisung zum Haushaltsplan 2015 weitere Mittel in Millionenhöhe in den Haushalt aufgenommen werden müssten. Aktuell betrage die Zuweisung ca. 100 zusätzliche Flüchtlinge pro Monat. Trotz ausbleibender Zuweisung von neuen Flüchtlingen in den letzten beiden Wochen sei keine Lageentspannung erkennbar.

Dabei seien die genauen Flüchtlingszahlen und –steigerungsraten nur schwer prognostizierbar, sodass die Einplanung im Haushalt, insbesondere in der mittelfristigen Finanzplanung, lediglich auf Schätzungen basiere.

 

Ratsfrau Plum gibt an, dass die Mittel für die Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung gestellt werden sollten. Auch sie lobt den Fachbereich 50 dafür, dass adäquate Unterbringungsmöglichkeiten für die Flüchtlinge gefunden werden konnten. Gleichzeitig müsse der Haushalt im Gleichgewicht gehalten werden, sodass notfalls auch Steuererhöhungen notwendig werden könnten.

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Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat einstimmig, im Haushaltsjahr 2014 der Genehmigung von überplanmäßigen Mitteln im Produkt 050202 – Leistungen nach dem AsylbLG- und im Produkt 100803 – Verwaltung und Betrieb von Unterkünften und Einrichtungen konsumtiv in Höhe von insgesamt 2.682.200 € sowie investiv in Höhe von 105.300 € bei den folgenden PSP-Elementen zu zustimmen und die vorab bereitgestellten 29.000 € zur Kenntnis zu nehmen:

 

PSP-Element

Kostenarten / PSP-Element

Fehlbetrag

gerundet

4-050202-902-8

    53390000  Grundleistungen §§ 3,5 AsylbLG

1.544.100 €

4-050202-903-6

    53390000  § 4 AsylbLG Krankenhilfe a.E.

314.600 €

4-050202-904-4

    53390000 § 6 AsylbLG sonst. Sachl.

71.000 €

4-050202-907-7

    53390000 § 4 AsylbLG Krankenhilfe i.E.

352.300 €

1-100803-900-4

    54220000 Mieten, Pachten, Erbbauzinsen

225.100 €

1-100803-900-4

    54290000 Transportkosten

19.800 €

4-100803-902-6

    53390000 Bereitstellung von

    Hausrat/Haushaltswäsche

50.000 €

5-100803-900-00100-900-1

1-100803-900-4

    78350000 Beschaffung von 

    Vermögensgegenst. – Festwerte

    52560000 Aufwendungen für Festwerte

 

je 105.300 €

(davon vorab bereitgestellt: je 29.000 €)

 

Summe Fehlbedarf

konsumtiv

investiv

 

2.682.200 €

105.300 €

 

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Anlagen zur Vorlage