25.11.2014 - 7.1 Kanalgebühren 2015 sowie Gebührenbedarfsberechn...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Larosch erörtert, dass die vorgeschlagene Gebührensenkung aufgrund der Entnahme aus dem Sonderposten Kanal ermöglicht werde. Die Gebührensenkung entlaste aufgrund der Umlagefähigkeit im Rahmen der Mietnebenkosten nicht nur Eigentümer von Eigenheimen, sondern auch Mieter.

 

Frau Grehling führt aus, dass eine weitere Gebührenstabilität nur möglich sei, wenn die Kosten weiter stabil blieben.

Weiter erläutert sie, dass eine Sanierung des städtischen Haushalts über Gebühren nicht möglich sei, da das Kostendeckungsprinzip gelte. Das Planen von Überschüssen im Rahmen der Kosten- und Leistungsrechnung sei demnach rechtswidrig.

Sie weist weiter darauf hin, dass die Gebühren bei gleichbleibenden Kosten angehoben werden müssten, wenn der Sonderposten aufgezehrt sei.

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Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig den Erlass des 17. Nachtrages zur Gebührensatzung zur Kanalanschlusssatzung der Stadt Aachen.

Die Gebührenbedarfsberechnung 2015 ist Bestandteil des Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.

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Anlagen zur Vorlage