13.11.2014 - 9 Vorfahrt für den VennbahnradwegRatsantrag der F...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Nacken teilt mit, der ADFC Aachen e. V. (Allgemeiner Deutscher Fahrrad Club) habe nach der Versendung der Vorlage mit der Einladung an die Ausschussmitglieder eine Stellungnahme mit Kritikpunkten abgegeben, die von der Verwaltung kurzfristig per e-mail beantwortet worden sei. Hierüber seien auch die Fraktionen informiert worden. Auf ihren Vorschlag hin trägt Frau Ernst den Sachverhalt kurz vor.

 

Herr Fischer teilt mit, seine Fraktion sehe positive Ansätze. Ein durchgehendes Konzept werde wohl hier keine Mehrheit finden.

 

Für Herrn A. Müller ist es wichtig, dass die Vorfahrtsregelungen für die Verkehrsteilnehmer eindeutig geregelt sind.

 

Frau Ernst erklärt ergänzend, das Göttinger Modell berechtige grundsätzlich nur Fußgänger zur bevorrechtigten Überquerung. Fahrradfahrer hingegen hätten nach der StVO nur dann Vorfahrt, wenn sie gleichzeitig mit Fußgängern die Fahrbahn queren.

 

Herr Krott berichtet, auch er habe sich die Vorfahrtsregelungen per Rad angesehen. Er sieht für den Vennbahnweg ein Konglomerat von Verkehrsproblemen. An manchen Stellen sei es problematisch, wenn dort die Vorfahrt durchgesetzt würde, weil dann zusätzliche Gefahren entstehen könnten. Im Bereich des Gewerbegebietes müsste seiner Meinung nach ein Parkverbot durchgesetzt werden. Problematische Stellen seien bei der Kastanie, am Brander-Feld-Weg, am Kinderspielplatz und am Kindergarten, sowie einige Stellen mit Grünbewuchs, der die Sicht behindere, außerdem ein Teilstück Richtung Trierer Straße, welches mehrfach widerrechtlich befahren worden sei, was eine große Gefahr darstelle.

 

Bezug nehmend auf die Kritikpunkte des ADFC äußert Herr Blum seine Meinung, es gebe auch noch Fußgänger, auf die Rücksicht genommen werden müsse. Sein Eindruck sei, dass die Verwaltung hier um Ausgleich bemüht sei. Nach den Schilderungen der Frau Ernst sei die Verwaltung richtig vorgegangen. Kritische Punkte sehe auch er im Gewerbepark Brand, wo es Konfliktsituationen für Radfahrer und Autofahrer gebe. Unter Umständen könne man von der Hecke etwas wegnehmen, um die Sicht zu verbessern.

 

Herr Kaever erklärt, aus verkehrsrechtlicher Sicht würden bezüglich der Vorlage keine Bedenken bestehen.

 

Frau Ernst sagt zu, die Verwaltung werde die Anregungen aufnehmen. Wichtig sei aus Sicht der Verwaltung eine konsequente Verkehrsführung auf dem gesamten Vennbahnweg.

 

Nach weiteren Wortbeiträgen des Herrn Fischer und der Frau Nacken fasst der Ausschuss den folgenden

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Beschluss:

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach die in der beiliegenden Tabelle vorgeschlagenen Ergänzungen der Beschilderung und Markierung an den Knoten zeitnah vorgenommen werden, ansonsten aber an den bestehenden Vorfahrten festgehalten wird. Für die Kreuzungen Eckenerstraße und Rombachstraße sind die Verkehrsmengen der einzelnen Verkehrsarten durch Langzeitzählungen zu erfassen und bezüglich möglicher Umgestaltungen der Knoten auszuwerten.

Der Ausschuss empfiehlt den Bezirksvertretungen Aachen-Brand, Aachen-Eilendorf und Aachen-Kornelimünster/Walheim, die Ausführungen der Verwaltung ebenfalls unverändert zur Kenntnis zu nehmen, um eine einheitliche Verkehrsregelung auf dem gesamten Vennbahnweg in Aachen über alle Bezirksgrenzen hinweg zu erhalten.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?SILFDNR=3132&TOLFDNR=66120&selfaction=print