06.12.2005 - 3 Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Datum:
- Di., 06.12.2005
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
Beratung
Frage des Herrn Karl Steenebrügge, Augustastraße 25, 52062 Aachen:
„Will sich die Stadt Aachen eventuell der Steuerhinterziehung schuldig machen, da aus dem Gebührentarif für das Krematorium nicht ersichtlich ist, dass für das Krematorium Mehrwertsteuer zu zahlen ist und welche Leistungen des Krematoriums mit Mehrwertsteuer belastet werden.“
Hierauf antwortete der Betriebsleiter des Aachener Stadtbetriebes, Herr Narloch, direkt, dass aufgrund der Änderung des Bestattungsgesetzes NRW in 2003 die Finanzverwaltung die Auffassung vertrete, dass für Leistungen aus dem Betrieb eines Krematoriums Mehrwertsteuer zu zahlen sei. Erst im August diesen Jahres habe das Bundesfinanzministerium und das Finanzministerium des Landes gegenüber dem Deutschen Städtetag diese Auffassung nachdrücklich vertreten und bestätigt. So sei nun auch die Stadt als öffentlicher Friedhofsträger verpflichtet, alle Leistungen des Krematoriums mit Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer zu belasten. Die Stadt werde aber sicherlich gegen einen noch vom Finanzamt angekündigten Bescheid Rechtsmittel einlegen, da sie der Auffassung sei, dass hoheitliche Tätigkeiten, die nicht auf Gewinn ausgerichtet seien, nicht mehrwertsteuerpflichtig sind.
Die Möglichkeit, eine Nachfrage zu stellen, nahm Herr Steenebrügge wahr.
„Warum werden nicht die zu kremierenden auswärtigen Verstorbenen mit den Verlusten und insbesondere mit den Verlustvorträgen belastet.“
Hierzu antwortete Herr Thalau, Leiter der Abteilung Finanzen und Controlling des Aachener Stadtbetriebes direkt, dass nach dem Kommunalabgabengesetz NRW die Möglichkeit bestehe, Verluste nach dem Jahr ihrer Entstehung in den folgenden drei Jahren vorzutragen und über die Gebühren abzuwickeln bzw. auszugleichen. Dieses Prinzip werde bei der ebührenbedarfsberechnung für das Krematorium berücksichtigt.
Nachdem Ratsherr Corsten anmerkte, dass die in Aussicht stehende Friedhofsgebührenerhöhung nicht wegen des Krematoriums bzw. wegen der auswärtigen Personen, die hier kremiert werden, notwendig würde, beendet er die Einwohnerfragestunde.