26.11.2014 - 3 Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Gremium:
- Bezirksvertretung Aachen-Richterich
- Datum:
- Mi., 26.11.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Beratung
Frau M. fragt die Verwaltung, warum die schriftlichen Antworten zu den in der letzten Einwohnerfragestunde gestellten Fragen nicht im Ratsinformationssystem für alle einsehbar sind. Frau Bezirksamtsleiterin Moritz erklärt, dass diese als Mitteilungen zur heutigen Sitzung in das Ratsinformationssystem eingepflegt wurden und demnach auch für die Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung stehen. Sie wird dieses nochmal prüfen.
Auf Nachfrage von Herrn U., wonach der Verkehr am Vetschauer Weg seit 15 Jahren stets zugenommen habe und aktuell dort viele Rübentransporte trotz Sperrung zur Autobahn fahren, sagte Frau Bezirksamtsleiterin Moritz eine Weiterleitung zur Prüfung an die Straßenverkehrsbehörde zu.
Herr M. bezieht sich auf den Beschlussentwurf zu TOP 5 und fragt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, inwieweit diese es politisch verantworten und mit ihrem Demokratieverständnis vereinbaren kann, dass Bürgerinnen und Bürger von der Bürgerbeteiligung ausgeschlossen werden sollen.
Herr Bezirksvertreter Feil entgegnet, dass es hier um die Umgehungsstraße und nicht um die Wohnbebauung Richtericher Dell gehe. Die Straße sei seit langem Wunsch der Bürger zur Entlastung des Ortskerns. Ziel sei es, die Straße gleichzeitig bzw. vor der Bebauung fertig zu stellen. Das Verfahren soll beschleunigt werden. Dies hält er für vertretbar, da das gleiche Gebiet im Verfahren und im Rahmen der Bürgerbeteiligung zur Erstellung des neuen Flächennutzungsplans und im Bebauungsplanverfahren zur Straße berücksichtigt wird.
Frau L. stellt die gleiche Frage an Herrn Bezirksvertreter Kuckelkorn. Herr Bezirksvertreter Kuckelkorn bezieht sich auf die Ausführungen von Herrn Bezirksvertreter Feil. Er ergänzt, dass im Zeitraum vom 11.6. bis 01.08.14 eine frühzeitige Bürgerbeteiligung stattgefunden habe.
Herr B. ist der Auffassung, dass eine Bürgerbeteiligung nicht stattgefunden habe, da die Änderung Nr. 131 zum FNP nicht im Änderungsverfahren zum neuen FNP gestanden habe. Der Planungsausschuss habe am 06.03.14 den Auftrag gegeben, die frühzeitige Bürgerbeteiligung durchzuführen.
Frau Schwarz, Abteilung Vorbereitende Bauleitplanung im Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen, stellt klar, dass die geplante Umgehungsstraße im Änderungsverfahren des FNP als gelbe Fläche in der Wohnbaufläche und bis zur Roermonder Straße in gestrichelter Form dargestellt wurde. Aufgabe der frühzeitigen Bürgerbeteiligung sei eine frühzeitige Information. Alle Eingaben und Informationen können bis zur Offenlage geklärt werden. Dann erst werde die Lage der Straße festgelegt. Danach folge eine weitere Bürgerbeteiligung. Die daraus resultierenden Eingaben werden anschließend erneut geprüft. Die bisherigen Eingaben im Verfahren zum neuen FNP werden ebenso zum Änderungsverfahren Nr. 131 berücksichtigt.
Frau L. fragt die Verwaltung, auf welcher Rechtsgrundlage heute die Bezirksvertretung Aachen-Richterich und im Anschluss der Planungsausschuss den Ausschluss von der Bürgerbeteiligung beschließen soll.
Frau Schwarz erläutert, dass die Verwaltung nicht nur an der Änderung des Flächennutzungsplans, sondern auch in parallelen Verfahren arbeite. Bis zur Offenlage wird entschieden, ob die Verfahren weiterhin parallel betrieben werden oder in die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans aufgehen sollen. Die parallelen Verfahren werden durchgeführt, um flexibel und handlungsfähig zu bleiben. Dies sei rechtlich völlig unbedenklich. Die Rechtsgrundlagen seien in der Vorlage benannt.
Herr S. bezieht sich auf die Informationsveranstaltung zum 1. Bauabschnitt Richtericher Dell. Dort wurde erklärt, dass der Baustellenverkehr über die temporäre Einrichtung eines Autobahnanschlusses erfolgen soll. Aktuell wird von Rübentransporten über den Vetschauer Weg Richtung Autobahn berichtet. Er fragt die Verwaltung, ob die Baustellenzufahrt bereits eingerichtet sei.
Frau Prenger Berninghoff, Abteilung Verbindliche Bauleitplanung im Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen, bestätigt, dass der Baustellenverkehr für den 1. Bauabschnitt über die Autobahn geführt werden soll. Da es aber noch keine Baustellentätigkeit gebe, sei der Anschluss auch noch nicht konkret geplant. Es bestehe kein Zusammenhang mit der momentanen illegalen Nutzung durch Rübentransporter. Wegen der genauen Lage der Zu- und Abfahrt bzw. der Anbindung an die Autobahn wird eine schriftliche Antwort durch den Fachbereich erfolgen.
Herr S. fragt nach, wann die Bürger über die Ergebnisse des am 14.11.2014 intern vorgestellten Empirica Gutachtens informiert werden und ob noch Bedarf an der Entwicklung neuer Wohnbaugebiete bestehen.
Frau Bezirksbürgermeisterin Köhne erklärt, dass das Gutachten nach der internen Vorstellung nun in den Ausschüssen beraten wird. Anschließend erfolgt die Veröffentlichung. Das Gutachten wird dann im Internet einsehbar sein. Das Gutachten werde bis zur Offenlage veröffentlicht und bei den Prüfungen berücksichtigt.
Herr B. fragt nach, warum der Baustellenverkehr an seinem Haus vorbeigeführt werden soll und nicht über die Umgehungsstraße abgewickelt werden kann. Es sei durchaus üblich, Baustellenverkehr für ein Neubaugebiet über eine neue Erschließungsstraße zu führen.
Frau Schwarz verweist auf die Beschlusslage zum Bau der Erschließungsstraße. Die Umsetzung des Beschlusses wird parallel mit dem Bebauungsplanverfahren für das Wohngebiet durchgeführt.
Frau Bezirksbürgermeisterin Köhne verweist auf die Beschlusslage, wonach durch den Baustellenverkehr keine zusätzliche Belastung für die Straßen im Richtericher Ortskern entstehen darf. Da nicht sicher davon ausgegangen werden kann, dass die Umgehungssstraße bei Baubeginn zur Verfügung steht, muss eine alternative Lösung für den Baustellenverkehr über die Autobahn geschaffen werden.
Herr P. kritisiert, dass die Vorlage zu TOP 5 sehr verwirrend aufgebaut sei. Die Änderung Nr. 131 zum Flächennutzungsplan greift weit östlich in einen Bereich, der im Masterplan 2030 und in der Beratung zum neuen Flächennutzungsplan nicht enthalten ist. Und trotzdem soll der Bürger von der Beteiligung für die Änderungen östlich der Bahnstrecke ausgeschlossen werden. Welchen Grund gibt es, den Politikern vorzuschlagen, auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung zu verzichten?
Frau Schwarz stellt fest, dass die Bereiche, die bei der Beteiligung zum neuen FNP im Rahmen des 2. Bauabschnittsgebiets nicht behandelt werden, im alten FNP bereits als Wohnbebauung bzw. als Straßenverlauf dargestellt waren. Die nachrichtlich dargestellte Straßenführung wird sich verschieben. Bis zur Offenlage kann sich die Lage noch ändern. Der Bürger wird beteiligt werden.
Auf den Einwand von Herrn P., es sei bisher nur die südliche Variante dargestellt, erklärt Frau Schwarz, dass der Flächennutzungsplan derzeit die Aussage treffe, dass eine Straßenführung in dem Bereich möglich sei. Die genaue Lage und Anbindung der Erschließungsstraße an die Roermonder Straße ist bis zur Offenlage noch zu klären. Dies entspreche den rechtlichen Vorgaben des Baugesetzbuches.
Frau S. möchte von der Verwaltung wissen, warum die Bürger nicht wie Behörden und Institutionen z.B. der NABU behandelt werden, da nur die Bürger von der frühzeitigen Beteiligung ausgeschlossen werden sollen.
Frau Schwarz erklärt, dass das Baugesetzbuch nur die Möglichkeit eines Verzichts für die frühzeitige Bürgerbeteiligung vorsehe, nicht jedoch für die anderen anzuhörenden Stellen. Es sei nie Absicht der Verwaltung gewesen, die Bürger auszuschließen. Sie weist darauf hin, dass es eine ausführliche Bürgerinformation und Bürgersprechstunde vor Ort gegeben habe. Dies habe es für die zu beteiligenden Behörden und Träger öffentlicher Belange in dieser Form nicht gegeben. Darüber hinaus erhalte man von diesen wichtige Informationen für die weitere Planung.
Herr M. fragt, ob die Aussage der Politiker, dass erst die Umgehungsstraße gebaut werde und dann erst mit der Bebauung begonnen werden, noch gilt.
Frau Bezirksbürgermeisterin Köhne erklärt, dass zu Beginn der 1. Bauabschnnitt an der Banker-Feld-Straße geplant wurde. Dieser wurde später auf Vorschlag der Verwaltung an den Vetschauer Weg verlegt. Hauptaussage sei immer gewesen, dass es keine zusätzliche Belastung im Ortskern geben darf. Die wortgenaue Beschlusslage wird nachgereicht.
Herr Bezirksvertreter Kuckelkorn bestätigt die damalige Aussage. Die Erlöse aus dem Verkauf des 1. Bauabschnittes fließen mit in den Bau der Erschließungsstraße ein. Die Politik habe die Verwaltung aufgefordert, die Umgehungsstraße umgehend zu planen.
Herr L. fragt Herrn Bezirksvertreter Brantin, wie er den vorgelegten Beschlussvorschlag mit seinem demokratischen Verständnis vereinbaren könnte.
Herr Bezirksvertreter Brantin erklärt, dass die Umgehungsstraße für Richterich notwendig sei. Wegen der Bedeutung der Umgehungsstraße für Richterich hält er es für sehr wichtig, dass diese schnell und rechtssicher geplant werden kann. § 3 BauGB sehe zwar die Möglichkeit des Verzichts auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung vor. Da das Absehen von der frühzeitigen Bürgerbeteiligung eine Ermessensentscheidung sei, sei jedoch fraglich, ob es klug sei, von der nochmaligen Beteiligung abzusehen. Da man nach seiner Einschätzung keine Zeit verliere, tendiere er dazu, der Beschlussvorlage nicht zuzustimmen.
Frau B. fragt nach, warum die Wohnbebauung auf dem Gelände der ehemaligen Tennishallen nicht voranschreite. Frau Bezirksbürgermeisterin Köhne weist darauf hin, dass dies ein privates Bauvorhaben sei und man daher hierzu keine Erkenntnisse habe.
Frau D. möchte von der Verwaltung wissen, ob die Baustraße an die Autobahn angebunden wird. Diese Frage wird von der Verwaltung schriftlich beantwortet.
Herr I. erkundigt sich, wer kontrollieren wird, dass die Baufahrzeuge – wie den Bürgern zugesichert – nur über die Baustellenzufahrt fahren werden.
Herr Bezirksvertreter Brantin teilt diese Sorge. Auch er habe Zweifel, ob die Baustraße den verfolgten Zweck erfülle. Die Baustellenerschließung über die Autobahn halte er für nicht zielführend. Er könne sich nicht vorstellen, dass Handwerker etc. den Umweg über die Autobahn in Kauf nehmen. Es müsse sichergestellt werden, dass kein Baustellenverkehr über die Horbacher Straße fährt.
Herr V. richtet die gleiche Frage an die SPD bzw. die Fraktion Bündnis90/die Grünen, da er auch Auswirkungen auf parallele Straßen zur Horbacher Straße z.B. die Gierstraße mit Nähe zum Kindergarten und zur Schule sehe.
Herr Bezirksvertreter Feil erklärt, dass man bezüglich des Verlaufs und der Regelungen zur Baustraße zunächst die Vorlage der Verwaltung abwarten solle. Diese gilt es dann zu beraten.
Herr Bezirksvertreter Kuckelkorn hofft, dass die Erschließungsstraße rechtzeitig fertig sein wird. Selbst dann habe man keine Garantie, dass diese auch benutzt wird. Wichtig sei es, auf die Baufirmen direkt einzuwirken. Auch bezgl. der Rübentransporte regt er an, direkt mit der Jülicher Zuckerfabrik zu sprechen.
Herr Bezirksvertreter Dr. Kuhrt-Lassay erklärt, dass die Bezirksvertretung Aachen-Richterich ein eindeutiges Votum dahingehend abgegeben habe, dass mit der Hochbautätigkeit erst nach Bau der Erschließungsstraße begonnen werden darf.
Frau Bezirksbürgermeisterin Köhne ergänzt, dass die Baufirmen vertraglich zur Nutzung der Baustraße verpflichtet werden könnten. Es gehe aber nicht um die Hochbautätigkeit, sondern die Erschließung des Baugebietes. Der Bau der Erschließungsstraße müsse beschleunigt werden.
Frau S. versteht nicht, warum die Erschließungsstraße noch nicht gebaut wurde.
Frau Bezirksbürgermeisterin Köhne erklärt, dass zunächst die Verantwortlichkeit zur Planung bei der Bezirksregierung lag. Da hier keine zeitnahe Realisierungsmöglichkeit besteht, will die Stadt Aachen die Straße nun über einen Bebauungsplan herstellen. Darüber hinaus standen zum damaligen Zeitpunkt wegen der Vorrangigkeit der geplanten B 258 N keine Mittel zur Verfügung. Inzwischen arbeite die Stadtverwaltung mit Hochdruck an der Planung der Erschließungsstraße, für die heute im nichtöffentlichen Teil der Sitzung die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Erstellung des Bebauungsplans beschlossen werde.
Frau H. möchte wissen, welche Kosten die Stadt Aachen für den Bau der Erschließungsstraße ansetze. Frau Prenger Berninghoff verweist ebenfalls auf den heutigen Beschlussvorschlag im nichtöffentlichen Teil der Sitzung. Es werde voraussichtlich im Frühjahr eine Bürgerbeteiligung mit genauem Bericht geben. Zurzeit können man ausgehend von der Kostenschätzung in 2007 zzgl. 2% Kostensteigerung und den Planungskosten von einem Kostenaufwand i. H. v. ca. 7,2 Millionen Euro rechnen.
Frau Bezirksbürgermeisterin Köhne schließt die Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner um 19:10 Uhr.