09.12.2014 - 6 Jahresabschluss zum 31.12.2013 und Lagebericht...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beratung

Nach abschließender Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2013 und dem Lagebericht für das Geschäftsjahr 2013 wurde vom Wirtschaftsprüfer VBR ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.

Bei der anschließenden Diskussion weist Frau Crumbach-Trommler ausdrücklich auf die vom Wirtschaftsprüfer gemachten Feststellungen zum Jahresabschluss 2013 hin. Hier sollten zwei Punkte beachtet werden: zum einen der Punkt 11 auf Seite 3 im Prüfbericht  („die Rücklage wird nach Verrechnung mit dem Jahresverlust 2013 vollständig aufgebraucht sein“), zum anderen  der letzte Satz auf Seite 4 („kurzfristig entsprechende vertragliche Vereinbarungen mit der Stadt Aachen in rechtsverbindlicher Form zu treffen“).

Herr Fischer weist auf die Stagnation des städt. Zuschusses und die nun nicht mehr vorhandene Rücklage der VHS hin.

 

Reduzieren

Beschluss:

1.      Der Betriebsausschuss Theater und Volkshochschule nimmt den geprüften Jahresabschluss 2013 einschließlich dem Lagebericht 2013 zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt, den Jahresabschluss 2013 sowie den Lagebericht 2013 festzustellen und das Jahresergebnis 2013 über das Eigenkapital - Rücklagekapital zu verrechnen (§ 18 Abs. 6 Satzung für die Volkshochschule Aachen) sowie die Unterdeckung aus Haushaltsmitteln der Stadt Aachen auszugleichen (§10 Abs. 6 EigVO).

Der Betriebsausschuss Theater und Volkshochschule beschließt die Entlastung der Betriebsleitung gem. § 5 EigVO NRW.

Weiterhin beantragt der Betriebsausschuss Theater und Volkshochschule seine Entlastung gem. § 4 EigVO NRW durch den Rat der Stadt.

 

2.      Auf Empfehlung des Betriebsausschusses Theater und Volkshochschule Aachen beschließt der Rat der Stadt Aachen, den geprüften Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2013 einschließlich des Lageberichtes 2013 gemäß § 4 EigVO NRW festzustellen und das Jahresergebnis 2013 über das Eigenkapital – Rücklagekapital zu verrechnen sowie die Unterdeckung aus Haushaltsmitteln der Stadt Aachen auszugleichen (§10 Abs. 6 EigVO).
Weiterhin beschließt der Rat die Entlastung des Betriebsausschusses Theater und Volkshochschule für das Wirtschaftsjahr 2013 gem. § 4 EigVO NRW.

 

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

 

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?SILFDNR=3144&TOLFDNR=67043&selfaction=print