04.12.2014 - 8 Entgeltordnung für die Benutzung der Sportstätt...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Sportausschuss
- Datum:
- Do., 04.12.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend:
- FB 52 - Fachbereich Sport
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Herr Orthen spricht seinen Dank an die Verwaltung für die redaktionelle Überarbeitung und damit verbundene bessere Lesbarkeit der Entgeltordnung aus. Er verweist darauf, dass die Neufassung der Entgeltordnung für die Benutzung der Sportstätten und Schwimmbäder weiterhin eine kostenlose Nutzung der Sportstätten durch Sportvereine beinhaltet. Dies stellt in Aachen einen erheblichen Teil der Sportförderung dar. In vielen Kommunen ist dies nicht mehr möglich und es wurden Sportstättenbenutzungsgebühren eingeführt.
Er führt aus, dass jedoch die vorgeschlagene Preisgestaltung für die Benutzung der Schwimmbäder im Bereich der Kinder und Jugendlichen sowie der Ermäßigungen zu hoch ist und ein schlechtes Zeichen im Sinne der Zugangsmöglichkeiten für alle zu den Schwimmsportstätten gesehen werden kann. Daher beantragt er folgende Änderungen:
Basistarif 1.1.2 Kinder ab 6 Jahre und Jugendliche unter 18 Jahre
2,30 € anstelle von 2,50 €
Ermäßigungen1.2.1 Volljährige Inhaber des Aachen-Passes, Auszubildende,
Schüler an allgemeinbildenden und berufsbildenden
Schulen und Studenten bis zur Vollendung des 30.
Lebensjahres, Bundesfreiwilligendienstleistende,
Schwerbehinderte Menschen, Inhaber der Familienkarte
(nur ausgestellt von einer Kommune aus der StädteRegion
Aachen und des Kreises Düren) für Familien ab 3 Kindern
oder Alleinerziehende ab 2 Kindern, Inhaber des städtischen
Ehrenamtspasses (nur ausgestellt vom Fachbereich
Verwaltungsleitung der Stadt Aachen)
2,30 € anstelle von 2,50 €
Bonuskarte 1.3.1.1 Bonuskarte für Erwachsene – Zehnerkarte
31,50 € anstelle von 33,00 €
1.3.1.2 Bonuskarte für Personenkreis Kinder ab 6 Jahre
und Jugendliche unter 18 Jahre sowie dem Personen-
kreis gem. 1.2.1 - Fünfzehnerkarte
31,50 € anstelle von 33,00 €
Bonuskarte
Plus 1.3.2.1 Bonuskarte Plus für Erwachsene – Zwanzigerkarte
57,00 € anstelle von 60,00 €
1.3.2.2. Bonuskarte Plus für Personenkreis Kinder ab 6 Jahre
und Jugendliche unter 18 Jahre sowie dem Personenkreis
gem. 1.2.1 – Dreißigerkarte
57,00 € anstelle von 60,00 €
Herr Plum beantragt für die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen nachfolgende Änderungen:
Ersatzlose Streichung der Positionen die den Schwimmunterricht als Einzelunterricht beinhalten. Es handelt sich hierbei um den gesamten Punkt 1.5.1. und 1.5.3.
Einführung einer Ferienkarte für die Oster- und Herbstferien zum Preis von 7,00 €
Hierzu ist der Punkt 1.3.4.1 Ferienkarte um den Zusatz „Sommerferien“ zu ergänzen und neu einzufügen ist der Punkt 1.3.4.2 Ferienkarte – Oster- oder Herbstferien.
Frau Prömpler teilt auf Nachfrage mit, dass aus Sicht der Verwaltung die Einführung einer Ferienkarte für die Oster- und Herbstferien begrüßt wird und auch technisch kein Problem darstellt.
Die Streichung des Einzelschwimmunterrichtes wird sich finanziell kaum bemerkbar machen, da dieses Angebot auch bisher nur in Einzelfällen angenommen wurde.
Die geringere Erhöhung der Eintrittsgelder entsprechend dem Antrag von Herrn Orthen wird nach einer groben Schätzung zu Weniger-Einnahmen von 40.000 € gegenüber den in der Vorlage angegebenen Mehr-Einnahmen im Bereich Freibad und Hallenbäder von insgesamt 200.000 € führen.
Beschluss:
Ratsherr Paul lässt zuerst über den Antrag von Herrn Plum hinsichtlich der Streichung des Schwimmunterrichtes als Einzelunterricht, Punkt 1.51. und 1.5.3. der Neufassung der Entgeltordnung abstimmen.
Dieser Antrag wird mit 9 Gegenstimmen und keiner Stimmenthaltung mehrheitlich abgelehnt.
Danach lässt Ratsherr Paul über den Antrag von Herrn Orthen einschließlich der von Herrn Plum beantragten Einführung einer zusätzlichen Ferienkarte für die Oster- und Herbstferien abstimmen.
Der Sportausschuss empfiehlt einstimmig dem Finanzausschuss, dem Rat der Stadt Aachen zu empfehlen, die Neufassung der Entgeltordnung für die Benutzung der Sportstätten und Schwimmbäder der Stadt Aachen gemäß dem Vorschlag der Verwaltung mit nachfolgenden Änderungen bzw. Ergänzungen zu beschließen:
Basistarif 1.1.2 Kinder ab 6 Jahre und Jugendliche unter 18 Jahr 2,30 €
Ermäßigungen 1.2.1 Volljährige Inhaber des Aachen-Passes, Auszubildende,
Schüler an allgemeinbildenden und berufsbildenden
Schulen und Studenten bis zur Vollendung des 30.
Lebensjahres, Bundesfreiwilligendienstleistende,
Schwerbehinderte Menschen, Inhaber der Familienkarte
(nur ausgestellt von einer Kommune aus der StädteRegion
Aachen und des Kreises Düren) für Familien ab 3 Kindern
oder Alleinerziehende ab 2 Kindern, Inhaber des städtischen
Ehrenamtspasses (nur ausgestellt vom Fachbereich
Verwaltungsleitung der Stadt Aachen) 2,30 €
Bonuskarte 1.3.1.1 Bonuskarte für Erwachsene – Zehnerkarte 31,50 € 1.3.1.2 Bonuskarte für Personenkreis Kinder ab 6 Jahre
und Jugendliche unter 18 Jahre sowie dem Personen-
Kreis gem. 1.2.1 - Fünfzehnerkarte 31,50 €
Bonuskarte
Plus 1.3.2.1 Bonuskarte Plus für Erwachsene – Zwanzigerkarte 57,00 € 1.3.2.2. Bonuskarte Plus für Personenkreis Kinder ab 6 Jahre
und Jugendliche unter 18 Jahre sowie dem
Personenkreis gem.1.2.1–Dreißigerkarte 57,00 €
57,00 €
Ferienkarte 1.3.4. Ferienkarte für Kinder ab 6 Jahre und Jugendliche bis
18 Jahre
1.3.4.1 Ferienkarte – Sommerferien 20,00 €
1.3.4.2 Ferienkarte – Oster- oder Herbstferien 7,00 €
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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141,9 kB
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