03.12.2014 - 10 Vorfahrt für den VennbahnradwegRatsantrag der F...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Die Grüne-BF findet es eigentlich schade, dass Vorfahrtregelungen für Radfahrer an den hiesigen Querungsstellen nicht möglich sind.

 

Zur Querung an der Hahner Straße (Ziffer 28) führt die SPD-BF aus, wenn nach Meinung der Verwaltung diese Querung als gefährlich einzustufen ist, dann verstehe sie nicht, dass andererseits die Versatzgitter und der Sperrpfosten entfernt werden.

 

Dem entgegnet die CDU-BF, an derartigen Stellen mit Sperrpfosten und Versatzgittern sind in der Vergangenheit zahlreiche Unfälle passiert.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung nimmt die Ausführungen der Verwaltung einstimmig zur Kenntnis und schließt sich dem Empfehlungsbeschluss des Mobilitätsausschusses inhaltlich an.

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Anlagen zur Vorlage