26.08.2014 - 7 Ertüchtigung des Dammbauwerkes der Stauanlage G...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Herr Meiners führt aus, dass es sich bei Gut Hanbruch um die einzige wasserumfasste Hofanlge in Aachen handelt. Frau Michalik ist bereits seit Jahren für die Unterhaltung der Teichanlage zuständig.

Ein Gutachter hat zwischenzeitlich festgestellt, dass der Damm nicht mehr standsicher ist und dringend Handlungsbedarf besteht.

Es ist geplant, eine Dammsanierung mit Entschlammung durchzuführen, wobei ca. 3.000m³ Schlamm entfernt werden. Die sich im Teich befindlichen Muscheln wurden bereits abgefischt.

Auf einem ca. 100 m² großen Teilbereich befindet sich alter Baumbestand, der entfernt werden muss.

Laut Auskunft von Herrn Meiners ist die Verkehrssicherheit gefährdet.

Die Ausschreibung für die Entschlammung ist vorbereitet. Mit der Gesamtmaßnahme soll im Herbst begonnen werden.

 

Herr Herpertz findet die Begründung ausreichend.

 

Herr Fleu äußert artenschutzrechtliche Bedenken. Bei den vorhandenen Wasserfledermäusen handelt es sich um baumgebundene Arten, die durch die Rodung der Bäume gefährdet werden.

Herr Meiners erwidert, dass im Zuge der Umsetzung eine erneute artenschutzrechtliche Prüfung erfolgt.

Frau Michalik selber war nach Auskunft von Herrn Meiners häufig vor Ort und hat kein Fledermausvorkommen feststellen können.

Herr Herpertz trägt vor, dass die Möglichkeit besteht, die abgeschlagenen Stümpfe der Bäume wieder aufzusetzen und so das Habitat der Fledermäuse zu erhalten.

 

Herr Meiners schlägt vor, sich im Rahmen eines gemeinsamen Termins zwischen Vorsitzendem und Verwaltung, unmittelbar vor Ort ein Bild über die Artenschutzsituation zu machen.

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Beschluss:

Der Landschaftsbeirat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.

 

 

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Anlagen zur Vorlage