30.09.2014 - 4 Gasstation Grüne Eiche, Container für Steuerung...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Fürtjes erkundigt sich danach, wie gewährleistet werden könne, dass die Ausgleichszahlung, die ausweislich des den Unterlagen beigefügten Eingriffs- und Ausgleichplanes in Höhe von 1.250,--€ zu entrichten ist, auch für ökologische Zwecke verwendet werde.

Herr Schmaldienst erläutert, dass zunächst versucht wurde, eine Kompensation des Eingriffes durch die Pflanzung von Hecken zu erreichen. Ausweislich des vorliegenden Eingriffs- und Ausgleichsplanes kann jedoch in dieser Form eine komplette Kompensation nicht erfolgen. Er errechnet sich ein ökologisches Defizit in Höhe von 24 Wertepunkten, welches finanziell in Form einer Ausgleichszahlung ausgeglichen wird. Diese Zahlung erfolgt an die Untere Landschaftsbehörde. Dieses Geld wird zweckgebunden für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege verwendet.

Herr von Frantzius ergänzt, dass eine ökologische Aufwertung aber auch alleine durch das Wachstum der angepflanzten Hecken erfolge.

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Beschluss:

Der Landschaftsbeirat widerspricht der beabsichtigten Befreiung durch die Untere Landschaftsbehörde nicht und stimmt dem geplanten Eingriff einstimmig zu.

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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