Die Niederschrift der Sitzung vom 20.05.2014 ist lt. Frau Wilms noch nicht angekommen, obwohl bereits am 30.05.2014 versandt. Daher wird auf eine Genehmigung verzichtet.
Anmerkung der Fachverwaltung: Eine Genehmigung der Niederschrift ist lt. § 52 Gemeindeordnung NRW nicht notwendig.