06.11.2014 - 2.1 Unterbringung und Integration von Flüchtlingen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2.1
- Datum:
- Do., 06.11.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Soziales und Integration
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Die Fraktionen CDU und SPD legen einen erweiterten Beschlussentwurf vor (s. Anlage 1).
Frau Höller-Radtke teilt mit, dass sie zu einem Runden Tisch zur Flüchtlingsproblematik der Bundespolizei eingeladen war. Sie möchte einige wichtige an diesem Runden Tisch beteiligte Personen in eine der nächsten Sitzungen einladen.
Herr Emonts weist darauf hin, dass zu differenzieren ist zwischen der generellen Absicht der Verwaltung, dauerhaft 1.000 Plätze für Flüchtlinge zur Verfügung zu stellen, und der notwendigen Reaktion auf die aktuelle Situation. Es ist davon auszugehen, dass in den nächsten Monaten mit zusätzlich 100 Flüchtlingsaufnahmen pro Monat zu rechnen ist. Kurzfristig wird man in Aachen daher mehr als die für die mittelfristige Planung beabsichtigten 1.000 Plätze benötigen.
Herr Prof. Dr. Sicking berichtet, dass die Verwaltung zwecks Akquise weiteren Wohnraums u.a. auch zu den Kirchen und der Bundeswehr Kontakt aufgenommen hat.
Seitens aller Fraktionen besteht Einigkeit darüber, dass die Verwaltung hinsichtlich der Flüchtlingsproblematik durch ihr fachbereichsübergreifendes Kommunizieren und Handeln sowie ihr öffentliches Auftreten sehr gute Arbeit leistet. Die Stadt Aachen nimmt bei der Bewältigung des Flüchtlingszustroms in der gesamten Bundesrepublik eine Vorbildstellung ein.
Über den vorgelegten erweiterten Beschlussentwurf von den Fraktionen CDU und SPD wird kontrovers diskutiert. Es besteht zwar Einigkeit über dessen Inhalt. Die Opposition ist jedoch der Auffassung, dass für die Punkte 3., 4., 5. und 7. nicht die Zuständigkeit der Verwaltung, sondern der Politik gegeben ist. Sie möchte diese Inhalte im Rahmen einer Resolution an die Landtags- bzw. Bundestagsfraktionen herantragen. Abschließend wird folgender, gegenüber dem erweiterten Beschlussentwurf geänderter Beschluss einstimmig beschlossen:
Beschluss:
Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie der Stadt Aachen beauftragt die Verwaltung, die im Sinne des Ratsantrages vorgeschlagene Vorgehensweise weiter zu verfolgen und
- entsprechend des unter Ziffer II genannten „Plans zur Bewältigung der aktuellen Lage“, insbesondere folgende Maßnahmen für die interimsweise Unterbringung von Flüchtlingen kurzfristig herzurichten (insbesondere um die „Option Turnhallen“ bald möglichst wieder aus der Planung nehmen zu können):
- Schulgebäude Franzstraße
- Schulgebäude Kronenberg
- evtl. Aachen Bushof
- freiwerdende Wohnungen, u.a. Sigmundstr. Und Seffenter Weg.
- den Bund und das Land aufzufordern, einen Überblick über alle bundes- und landeseigenen Immobilien in der Stadt Aachen (soweit noch nicht bekannt) – und deren derzeitige Nutzung bzw. den derzeitigen Zustand – zur Verfügung zu stellen und Verhandlungen über eine interimsweise Nutzung für die Unterbringung von Flüchtlingen aufzunehmen, insbesondere bezüglich der Immobilien in der Karl-Marx-Allee und in der Turpinstr..
- gegenüber dem Land dafür einzutreten, einen Ausnahmetatbestand im Rahmen des Wohnungsbindungsgesetzes zu schaffen, um Flüchtlinge zum Kreis der Wohnberechtigungsschein-Berechtigten zählen zu können.
- Bund und Land aufzufordern, in Anbetracht des Anstiegs der Flüchtlingszahlen ein Wohnbauförderprogramm für den Zubau und die Herrichtung von Unterbringungsmöglichkeiten für Flüchtlinge aufzulegen.
- beim Land für eine Doppelanrechnung der unter-18jährigen unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge statt der derzeit in Rede stehenden Einfachanrechnung der unter-16jährigen unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge einzutreten.
- in der Trägerversammlung des Jobcenter am 25.11.2014 dafür einzutreten, aus der Vermittlung von Asylbewerbern und Flüchtlingen einen Arbeitsschwerpunkt zu machen und entsprechende arbeitsmarktpolitische Instrumente zur Verfügung zu stellen.
Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie beschließt, dass neben der Beauftragung der Verwaltung zu den Punkten 3. bis 5. die Kommunalpolitik gleichlautende Forderungen an die Landtags- bzw. Bundestagsfraktionen heranträgt.
Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie fordert die Bundesregierung und den Bundestag auf, die Migrationsberatungsstellen wertschätzend zu stärken, auszubauen und ihrer wichtigen gesamtgesellschaftlichen Aufgabe entsprechend finanziell angemessen auszustatten
Anlagen zur Vorlage
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