20.01.2015 - 5 Änderung der Marktstandgebührensatzung für die ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Ratsherr Teuku erfragt, woraus die Unterdeckung des Gebührenhaushalts in Höhe von 15.750 Euro resultiere.

 

Herr Bussen erläutert, dass die Unterdeckung unterschiedliche Ursachen habe. Teilweise seien weniger Markstände besetzt. Man sei jedoch bemüht, weitere Erträge zu erzielen und die Unterdeckung so gering wie möglich zu halten.

 

Ratsherr Fischer erfragt, ob der Weihnachtsmarkt ebenfalls in dieser Kalkulation enthalten sei. Ein Vergleich zwischen dem Weihnachtsmarkt und den Wochenmärkten sei interessant.

 

Frau Grehling erläutert, dass ein Vergleich von Weihnachtsmarkt und Wochenmärkten in finanzieller Hinsicht nicht zielführend sei. Der Weihnachtsmarkt sei ein Großereignis, das erheblich höhere Aufwendungen, z.B. für die Erstellung eines Sicherheitskonzepts, erfordere als die regelmäßig stattfindenden Wochenmärkte. Die Beratung über die öffentliche Wirkung der Wochenmärkte, auch im Vergleich zum Weihnachtsmarkt, ordne sie den Hauptausschussberatungen zu, der für Marketingmaßnahmen zuständig sei.

 

Nach Aussage von Ratsherrn Pilgram stagniere das Marktwesen in Aachen. Dies sei nicht zuletzt an den sinkenden Einnahmen zu beobachten. Er fürchtet, dass das Markwesen der Stadt nicht ausreichend weiterentwickelt werde.

Er schlägt vor, für die Wochenmärkte aktiver zu werben, ähnlich wie für den Bend.

 

Herr Bussen erläutert, dass sich das Marktwesen in verschiedene Teilbereiche gliedere. Insbesondere im Innenstadtbereich seien die Märkte vollständig ausgebucht. Lediglich in den Außenbezirken seien vereinzelt Standflächen unbelegt.

Bezüglich möglicher Werbemaßnahmen seitens der Stadt führt er aus, dass die Bewerbung der Märkte Sache der kommerziellen Marktbeschicker sei. Die Stadt könne hier nicht die Werbung der Marktbeschicker ersetzen. Diese wiederum sähen Werbemaßnahmen offenkundig nicht als notwendig an.

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Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen mit zwei Gegenstimmen die Erhöhung der Marktstandgebühren um 13 % und die entsprechende Änderung der Marktstandgebührensatzung zu beschließen. Der 2. Nachtrag zur Marktstandgebührensatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses und als Anlage beigefügt.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?SILFDNR=3185&TOLFDNR=67203&selfaction=print