20.01.2015 - 6 Entgeltordnung für die Benutzung der Sportstätt...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Finanzausschuss
- Datum:
- Di., 20.01.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend:
- FB 52 - Fachbereich Sport
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Ratsherr Prof. Dr. Kronenberg merkt an, dass die im Sportausschuss besprochene Verlängerung der Gültigkeit der Mehrfachkarten von einem auf zwei Jahre nicht im Beschluss des Sportausschusses enthalten sei. Der Ordnung halber beantragt er daher, die Gültigkeit der Mehrfachkarten auf zwei Jahre zu verlängern.
Frau Grehling gibt an, dass sich aus der Verlängerung der Gültigkeit keine finanziellen Auswirkungen ergäben und es sich insofern um eine sportfachliche Fragestellung handle. Sofern die Beratung im Sportausschuss jedoch eine Verlängerung der Gültigkeit vorgesehen habe und der Antrag der Ordnung halber erneut gestellt würde, habe sie keine Bedenken gegen einen Beschluss durch den Finanzausschuss.
Ratsherr Teuku regt an, zur Aufrechterhaltung des Badebetriebes zukünftig neben notwendigen Gebührenerhöhungen vor allem die Attraktivität der Schwimmstätten zu erhöhen, um höhere Besucherzahlen erreichen zu können.
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen einstimmig, die von der Verwaltung vorgeschlagene Neufassung der Entgeltordnung für die Benutzung der Sportstätten und Schwimmbäder der Stadt Aachen unter Berücksichtigung
- der Änderungen des Sportausschusses
- der Verlängerung der Gültigkeit der Mehrfachkarten auf zwei Jahre
zu beschließen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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141,9 kB
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