20.01.2015 - 4 Mitteilungen und Berichte

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Aufgrund der aktuellen Presseberichte, nach denen nach Aufwertung des Schweizer Franken viele Kommunen, die fremdwährungsgesicherte Kredite abgeschlossen haben, nunmehr in Zahlungsschwierigkeiten geräten und verschiedentliche Anfragen erfolgt seien, weist Frau Grehling darauf hin, dass die Stadt Aachen keine Kreditverträge dieser Art abgeschlossen habe.

Im Übrigen seien fremdwährungsgesicherte Kredite gemäß der bei der Stadt Aachen geltenden Dienstanweisung für die Neuaufnahme und Umschuldung von Kommunalkrediten sowie zur Regelung des Einsatzes von Zinsderivaten untersagt.

 

Zudem führt Frau Grehling aus, dass der Fehlbetrag des vorläufigen Jahresergebnisses 2014 mit den Verbesserungen der Haushaltssperre und verschiedenen Zusatzmaßnahmen wie der Auflösung von Rückstellungen voraussichtlich innerhalb des Planansatzes läge. Nach derzeitigem Stand hätten mit der Haushaltssperre etwa 7,8 Mio. Euro eingespart werden können, wobei sich der Betrag aufgrund der noch laufenden Wertaufhellung und eventuellen Umbuchungen noch ändern könne.

Das vorläufige Jahresergebnis beinhalte einen Gewerbesteuerschlussstand in Höhe von 179,5 Mio. €. Die erzielten Gewerbesteuererträge lägen damit weit unterhalb der Planerwartungen und auch noch der Erwartungen, die dem Haushaltsplanentwurf zugrunde lägen. Insofern sei eine erneute Anpassung der Gewerbesteuererwartungen für die Jahre 2015  bis 2018 im Rahmen der Veränderungsnachweisung nicht vermeidbar gewesen.

Bezogen auf die Entwicklung der Grundsteuer B teilt Frau Grehling mit, dass auch hier der Ansatz um rund 600.000 Euro verfehlt worden sei. Dies läge u.a. daran, dass das Finanzamt verschiedene Nachveranlagungen neuer Baugebiete noch nicht vorgenommen habe. Dennoch sehe die derzeitige Einplanung im Haushaltsplan bzw. der Veränderungsnachweisung eine Erhöhung des Ansatzes, (entsprechend der vorangegangenen mittelfristigen Planung des Jahres 2014) zusätzlich zur geplanten Hebesatzerhöhung vor, da davon ausgegangen wird, dass die von der Stadt Aachen verabschiedeten Baulandbeschlüsse auch umgesetzt und so zu einem erhöhten Steueraufkommen beitragen würden.

Frau Grehling weist darauf hin, dass hierin sicherlich ein Risiko bestehe, die nun angesetzten Grundsteuererträge nicht zu erreichen. In diesem Fall müsste unterjährig eine Deckung für die Mindererträge herbeigeführt werden. Insgesamt betrachte sie das Risiko aber auch unter Berücksichtigung des Standes der Einkommenssteuer als kalkulierbar.

 

In diesem Zusammenhang weist Frau Grehling darauf hin, dass sich auch der Antrag der Fraktion Die Linke und der Fraktion Die Grünen zur Einstellung eines Betriebsprüfers zur Überprüfung der finanzamtlichen Veranlagungen in Bearbeitung befände. Entsprechende Organisationsanträge seien gestellt. Die Abstimmung im Verwaltungsvorstand sei positiv. Im Anschluss werde eine Vorlage für den zuständigen Personal- und Verwaltungsausschuss gefertigt.

Des Weiteren seien die Festsetzungsbescheide zum Gemeindefinanzierungsgesetzt (GFG) zugegangen. Die Festsetzungen entsprächen mit geringen Abweichungen den Erwartungen und der derzeitigen Planung aufgrund der 2. Modellrechnung.

Die Sollstellungen der Gewerbesteuer zu Beginn des Jahres 2015 lägen nach Mitteilung von Frau Grehling bei ca. 164 Mio. Euro und damit in etwa auf dem Stand des Jahresbeginnes 2013. Allerdings seien hier diverse Sollstellungen enthalten, deren Einbringbarkeit sie als zweifelhaft einstufe. Sie gehe aber davon aus, dass der im Rahmen der VN angepasste Haushaltsansatz erreicht werde.

 

Außerdem stellt Frau Grehling anhand eines Beispielauszuges die Möglichkeiten der Darstellung eines interaktiven Haushalts mithilfe einer ausgewählten Software dar. Damit würden die Anträge mehrerer Fraktionen zur Erhöhung der Transparenz des Haushaltsplans bearbeitet. Derzeit werde geprüft, inwieweit auch die Bereitstellung OpenData- konformer Daten möglich sei.

Die Software erlaube zunächst ein Benchmarking mit anderen Kommunen und beruhe auf bereits vorhandenen Daten aus dem SAP-System oder der Landesstatistik von IT.NRW.

Zudem bestehe aber auch die Möglichkeit, den Haushalt mithilfe verschiedener interaktiver Grafiken darzustellen, sodass durch Mausklick ein „Abtauchen“ von einer aggregierten Ebene, beispielsweise den Gesamterträgen, bis zu einer bestimmten Ebene, z.B. bis zum Produkt möglich wäre. Die jeweiligen sichtbaren Ebenen seien festzulegen. Diese Abstimmung müsse noch in Zusammenarbeit von Politik und Verwaltung erfolgen.

Der Vorteil des interaktiven Haushalts sei die übersichtliche Gestaltung.. Der interaktive Haushalt erfülle aber nicht per se die OpenData-Voraussetzungen. Eine entsprechende Einrichtung von OpenData-konformen Auswertungsmöglichkeiten werde allerdings geprüft.

 

Bezüglich des Sachstands zum freiwilligen Haushaltssicherungskonzept berichtet Frau Grehling, dass sich ein Teil der seinerzeit festgelegten Punkte in der Umsetzung befände bzw. bereits umgesetzt worden sei. Bereits im Vorbericht zum Haushaltsplanentwurf seien Bereiche festgelegt worden, in denen eine weitere Konsolidierung erfolgen könnte. Teilweise seien auch hier bereits Maßnahmen ergriffen, wie beispielsweise bei der Einführung der Wettbürosteuer. Teilweise müssten allerdings weitere Konkretisierungen zur Umsetzung erfolgen. Zudem werde ein Ziel- und Kennzahlensystem entwickelt, dass der Politik im 1. Quartal 2015 vorgelegt werde.

 

Der Ausschussvorsitzende Herr Claßen fragt an, warum die stadteigene STAWAG zukünftig nicht mehr die vollständige Stromversorgung für die Stadtverwaltung übernehmen könne.

 

Frau Grehling gibt an, dass Details des Ausschreibungsverfahrens nicht in öffentlicher Sitzung bekanntgeben werden dürften. Zudem sei das Ausschreibungsverfahren im Betriebsausschuss des Gebäudemanagements besprochen worden. Sie führt aus, dass die Durchführung der Ausschreibung wettbewerbsrechtlich notwendig gewesen sei. Sie bestreite den Vorwurf, dass die Versorgung mit ökologisch erzeugter Energie keine Berücksichtigung bei der Ausschreibung erfahren habe. Die Berücksichtigung von ökologischem Strom sei Teil der Ausschreibungskriterien gewesen.

 

Ratsherr Pilgram fragt an, ob der interaktive Haushalt in die städtische Internetseite eingebettet werde.

 

Herr Kind bestätigt, dass der interaktive Haushalt über einen Link auf der städtischen Internetseite zugänglich sein werde und erläutert anhand des verteilten Handouts die Möglichkeiten und Funktionen zur Darstellung der Haushaltsplandaten mithilfe des interaktiven Haushalts.

 

Ratsherr Pilgram bescheinigt, dass der interaktive Haushalt die Transparenz des Haushalts deutlich erhöhen werde. Die notwendigen Festlegungen sollten schnellstmöglich erfolgen. Zudem solle die übersichtliche Bereitstellung der Daten auch entsprechend beworben werden.

Im Hinblick auf den Bericht zum Stand der Haushaltskonsolidierung erläutert Herr Pilgram, dass nach seinem Erachten die Verwaltung bemüht sei, eine Konsolidierung voranzutreiben. Er rufe die Politik aber dazu auf, die Konsolidierung ebenfalls stärker als bisher zu verfolgen.

 

Ratsfrau Plum begrüßt die Einführung des interaktiven Haushalts. Damit sei verschiedenen Ratsanträgen zur Schaffung von mehr Transparenz vorgegriffen.

Sie erwidert zudem, dass der Koalitionsvertrag die Durchführung der Konsolidierung und die Stärkung der Finanzkraft der Stadt Aachen ausdrücklich als Ziel formuliert habe.

 

Ratsherr Teuku befürwortet die Einführung des interaktiven Haushalts als sehr gute und transparente Darstellung des Haushalts. Die Einführung stelle einen erheblichen Fortschritt dar. Allerdings solle auch die Bereitstellung von OpenData- konformen Rohdaten auf der stätischen OpenData-Plattform vorangetrieben werden.

 

Frau Grehling gibt an, dass zunächst die Standardbausteine des Systems schnellstmöglich umgesetzt werden sollen. Aus Sicht der Verwaltung trage die Bereitstellung der Rohdaten im .csv-Format nicht im gleichen Maße zur Erhöhung der Transparenz bei, da sie keinerlei Struktur enthalte. Zur Erfüllung der OpenData- Anforderungen würden aber ebenfalls Verhandlungen geführt.

 

Ratsherr Prof. Dr. Kronenberg bestätigt, dass die Einführung des interaktiven Haushalts die Transparenz und Lesbarkeit des Haushalts deutlich erhöhe. Dies sei erklärtes Ziel der SPD-Fraktion.

Er fragt an, wie die Implementation des Programmes vorgesehen sei. Er befürworte die Bereitstellung über den Browser, sodass eine Ansicht über alle Endgeräte möglich sei. Zudem regt er an, dem Finanzausschuss das Programm in der nächsten Sitzung vorzuführen.

 

Herr Kind bestätigt, dass die Anwendung webbasiert sei und daher auch über den Webbrowser gesteuert werde. Er könne sich eine Präsentation des interaktiven Haushalts vorstellen, allerdings müsse hierzu erst das Einverständnis der Firma zur Präsentation des Systems anhand einer Demoversion eingeholt werden, da noch kein Vertrag geschlossen worden sei.

 

Ratsherr Pilgram bemängelt, dass die vorgesehene Aufgabenkritik nur intransparent erfolge. Er appelliert an die Politik, Aufgaben kritisch zu überprüfen. Die Möglichkeit zur Vornahme einer Aufgabenkritik im Rahmen der Veränderungsnachweisung sei nicht vorgenommen worden, vielmehr seien die Verwaltungsvorlagen übernommen worden.

 

Ratsherr Prof. Dr. Kronenberg erwidert, dass die Verwaltungsvorlagen kritisch geprüft würden. Schließlich sei die umfangreiche Veränderungsnachweisung maßgeblich auf Beschlüsse der Politik zurückzuführen.