20.01.2015 - 10 Haushaltsplanberatungen 2015
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Finanzausschuss
- Datum:
- Di., 20.01.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Frau Grehling erläutert die Darstellung der Veränderungsnachweisung. Neben der umfangreichen Auflistung aller Veränderungen, die auch die Beschlüsse der jeweiligen Fachausschüsse erkennen lasse, sei eine Übersicht der wesentlichen Veränderungen vorangestellt.
Sie erklärt, dass die Anpassungen der letzten Wochen sowohl mengen- als auch betragsmäßig sehr umfangreich seien. Als Beispiel ließen sich die Anpassung der Regionsumlage an den Haushalt der StädteRegion und die Erhöhung der Konsortialzahlung benennen.
Weiter führt sie aus, dass das Ziel der Vermeidung einer Nettoneuverschuldung zwar nicht im Ansatzjahr 2015, wohl aber noch im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung erreicht worden sei.
Der Ergebnisplan insgesamt weise ebenfalls eine leichte Verbesserung gegenüber dem Entwurf auf. Im Endergebnis ließe sich festhalten, dass der Eigenkapitalverzehr lediglich im Jahr 2016 oberhalb von 5 % läge, sodass der Haushalt insgesamt ohne Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes genehmigungsfähig sei.
Ratsherr Pligram beantragt folgende Änderungen:
- Fortführung der Schulsozialarbeit in der mittelfristigen Finanzplanung
„Die Schulsozialarbeit soll fortgeführt werden. Für die Jahre 2016, 207 und 2018 wird die Zuweisung des Landes eingefügt und der Gesamtansatz entsprechend erhöht: Für 2016 um 337.330 Euro, für 2017 um 734.930 Euro, für 2018 um 734.930 Euro auf jeweils 1.049.900 Euro.“
- Verschiebung der Investitionen zur Sanierung Neues Kurhaus
„Die Investitionen zur Sanierung des Neuen Kurhauses werden in die Folgejahre verschoben. Mit Blick auf die Haushaltslage kann die Sanierung erst realisiert werden, wenn ein rentierliches Finanzierungs- und Nutzungskonzept vorliegt.“
- Investitionsprogramm für den Ausbau des elektromobilen ÖPNV bei der ASEAG ab dem Jahr 2017
„Es wird ein neues PSP-Element „Investitionsprogramm für den Ausbau des elektromobilen ÖPNV bei der ASEAG“ geschaffen. Dafür werden ab 2017 jährlich 500.000 Euro eingestellt, d.h. 500.000 Euro für 2017, 500.000 Euro für 2018. Diese dienen als Betriebskostenausgleich für die Verpflichtung der ASEAG, in die Beschaffung elektrisch angetriebener Busse zu investieren und diese im Stadtgebiet einzusetzen.“
Zudem führt er zu den vorgelegenen Veränderungen aus, dass die Einplanung von Mitteln für das BlueStone-Projekt verfrüht sei. Es gäbe keinen politischen Beschluss, dass sich die Verwaltung in dem neu entstehenden Bürokomplex einmieten solle. Zudem sei die Umsetzung des Bauvorhabens noch ungewiss.
Des Weiteren sei die Renovierung des Freibads Hangeweiher zwar dringend notwendig, die Deckung aus dem Schulreparaturprogramm allerdings ungeeignet. Weitere Umbauarbeiten in den Schulen seien unumgänglich.
Bezogen auf die gestiegene Verlustübernahme der KUBA führt er aus, dass es sich nach Rücksprache mit der Verwaltung um eine Erhöhung des operativen Verlusts aufgrund der zeitweiligen Schließung der Thermen bei Durchführung des sog. Masterplans handle. Er fragt an, warum für die Durchführung des Masterplans keine Mittel eingeplant seien.
Frau Grehling bestätigt, dass es sich bei der dargestellten Haushaltsposition „KUBA“ um die ergebnisrelevante Verluststeigerung bei Umsetzung des Masterplans handle. Der Verlust steige voraussichtlich um ca. 1,3 Mio. Euro. Die Einplanung sei auf die Jahre 2016 und 2017 aufgeteilt.
Bezogen auf die Investitionstätigkeit führt sie aus, dass die Stadt bestehende Verbindlichkeiten gegenüber der KUBA begleiche. Der hieraus entstehende Liquiditätszuwachs der KUBA ermögliche eine Eigenfinanzierung der Masterplaninvestition durch die KUBA.
Zur Einplanung des BlueStone-Projektes verweise sie auf die aktuellen Beratungen im Planungsausschuss. Die der Einplanung zugrunde liegende Einplanung berücksichtige die Mietmehrkosten gegenüber den Verwaltungsgebäuden Adalbertsteinweg und Reumontstraße unter der Voraussetzung, dass die beiden Verwaltungsgebäude zeitnah veräußert werden könnten. Um die Verhandlungen mit dem Investor führen zu können, sei eine Einplanung notwendig.
Bezüglich der Deckung der Investitionen im Freibad Hangeweiher durch Mittel aus dem Schulreparaturprogramm führt Frau Grehling aus, dass unter Berücksichtigung möglicher Ermächtigungsübertragungen für das Schulreparaturprogramm ausreichende Mittel bereitstehen. Änderungsbedarfe würden selbstverständlich unterjährig, spätestens aber zur Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs 2016 geprüft.
Ratsherr Kühn führt zur Einplanung von Mittel für das BlueStone-Projekt aus, dass sich die Verhandlungen mit dem Investor schwierig gestalten. Die Einplanung zusätzlicher Mittel zur Bekämpfung des Unterbringungsproblems der betroffenen Fachbereiche sei allerdings korrekt. Im Falle des Scheiterns der Verhandlungen könnten auch Mietverhandlungen an anderer Stelle erfolgen.
Ratsherr Pilgram erwidert, dass bei Durchführung einer qualifizierten Aufgabenkritik kein zusätzlicher Raumbedarf bestünde.
Frau Grehling stimmt dieser Aussage nicht zu. Vielmehr sei bereits jetzt ein zusätzlicher Raumbedarf vorhanden. Sie bestätigt, dass bei Nichtzustandekommen dieses Mietvertrages die Mittel zur Einmietung an anderer Stelle erfolgen könne.
Bezogen auf die Ausfinanzierung der Schulsozialarbeit stellt Frau Grehling die derzeitige Einplanung dar und erläutert, dass die zusätzlichen Landesmittel nicht gesichert seien. Es sei derzeit unklar, inwieweit die Förderung überhaupt zu Stande komme, da bisher keine Förderrichtlinien erarbeitet seien. Zudem läge derzeit lediglich ein Kabinettsbeschluss vor, der ohnehin auf die Legislaturperiode, also auf das Haushaltsjahr 2017, beschränkt sei. Sie nehme den Antrag so auf, dass die Schulsozialarbeit durchfinanziert werden solle und Fremdmittel, soweit möglich, eingeplant werden sollen.
Aufgrund des bestehenden Prüfbedarfs stellt Ratsherr Pilgram mit Zustimmung des Finanzausschusses den Antrag 1: „Ausfinanzierung der Schulsozialarbeit“ zur Beratung im Rat der Stadt zurück.
Ratsherr Kühn befürwortet bei Streichung der Maßnahme „Sanierung Spielcasino Monheimsallee“ die Verwendung der frei werdenden Mittel für andere Zwecke.
Frau Grehling führt aus, dass die Durchführung der Sanierung keine fachliche, sondern eine politische Frage sei. Das Gebäude dürfe langfristig nicht leerstehen. Dazu seien Sanierungen unabhängig von der späteren Gebäudenutzung notwendig. Zu diesen Sanierungen lägen grundlegende Kostenplanungen vor.
Ratsherr Helg erklärt, dass die Sanierung des Spielcasinos die umfangreichste Maßnahme des Haushaltsplans 2015 sei. Die Streichung der Investition erfolge allerdings zur falschen Zeit, da derzeit Verhandlungen mit einem potentiellen Mieter liefen. Ohne Sanierungszusage seien die Verhandlungsbedingungen deutlich verringert.
Ratsherr Prof. Dr. Kronenberg stellt fest, dass die Entscheidung über die Einplanung von Mitteln für die Sanierung des Kurhauses keine Entscheidung darüber darstelle, welchem Konzept folgend saniert werde, sondern dass überhaupt saniert werde. Dies sei bisher unstrittig gewesen.
Ratsfrau Plum stellt klar, dass es sich bei den eingeplanten Mitteln lediglich um Mittel für die Sanierung des Spielcasinos, nicht um Mittel für Umbauten handle.
Ratsherr Pilgram erwidert, dass die Nutzung des Gebäudes auch ohne Sanierung möglich sei. Insofern hieße die Streichung nicht, dass das Gebäude zukünftig leerstehe. Vielmehr könne der Leerstand auch ohne Sanierung vermieden werden. Er kritisiert zudem, dass es bei den Verhandlungen an Transparenz mangele. Alternative Nutzungsmöglichkeiten müssten geprüft werden.
Ratsfrau Plum bestreitet die Zuständigkeit des Finanzausschusses über den Beschluss, ob und welche Umbauten durchgeführt würden. Hier gehe es lediglich um die Durchführung einer Sanierungsmaßnahme, die unabhängig vom späteren Mieter und der späteren Nutzung notwendig sei.
Ratsherr Fischer erläutert den Antrag zur Finanzierung des elektromobilen ÖPNV näher, indem er erläutert, dass die nun verhangene Umweltzone nicht für die Luftreinhaltung garantiere. Vielmehr erfordere ein attraktiver ÖPNV die Umstellung auf elektrischen Betrieb.
Frau Grehling verweist auf die aktuellen Bemühungen zur Erstellung des Nahverkehrsplans. So seien Planungen in Bezug auf den ÖPNV derzeit noch ungenau. Erst nach Entwicklung des Nahverkehrsplans könnten entsprechende Aussagen und Einplanungen zuverlässig erfolgen.
Ratsherr Pilgram ist der Ansicht, dass nunmehr konkrete Maßnahmen getroffen werden müssten. Der jetzige Fuhrpark der ASEAG bedürfe der Modernisierung und Anpassung an aktuelle Umweltstandards.
Ratsherr Helg appelliert an die Politik, dass das Investitionsprogramm, auch bezogen auf die anstehenden Ermächtigungsübertragungen, dringend der Überarbeitung und Kürzung bedürfe.
Beschluss:
Der Finanzausschuss lehnt folgende Änderungsanträge von Ratsherrn Pilgram ab:
- Verschiebung der Investitionen zur Sanierung Neues Kurhaus
„Die Investitionen zur Sanierung des Neuen Kurhauses werden in die Folgejahre verschoben. Mit Blick auf die Haushaltslage kann die Sanierung erst realisiert werden, wenn ein rentierliches Finanzierungs- und Nutzungskonzept vorliegt.“
Die Verschiebung der Investition zur Sanierung des Neuen Kurhauses wird mit einer Enthaltung und zwei Gegenstimmen abgelehnt.
- Investitionsprogramm für den Ausbau des elektromobilen ÖPNV bei der ASEAG ab dem Jahr 2017
„Es wird ein neues PSP-Element „Investitionsprogramm für den Ausbau des elektromobilen ÖPNV bei der ASEAG“ geschaffen. Dafür werden ab 2017 jährlich 500.000 Euro eingestellt, d.h. 500.000 Euro für 2017, 500.000 Euro für 2018. Diese dienen als Betriebskostenausgleich für die Verpflichtung der ASEAG, in die Beschaffung elektrisch angetriebener Busse zu investieren und diese im Stadtgebiet einzusetzen.“
Das Investitionsprogramm für den Ausbau des elektromobilen ÖPNV bei der ASEAG wird mit drei Gegenstimmen abgelehnt.
Der Finanzausschuss stellt folgenden Antrag von Ratsherrn Pilgram einstimmig zurück:
- Fortführung der Schulsozialarbeit in der mittelfristigen Finanzplanung
„Die Schulsozialarbeit soll fortgeführt werden. Für die Jahre 2016, 207 und 2018 wird die Zuweisung des Landes eingefügt und der Gesamtansatz entsprechend erhöht: Für 2016 um 337.330 Euro, für 2017 um 734.930 Euro, für 2018 um 734.930 Euro auf jeweils 1.049.900 Euro.“
Über den Antrag soll im Rat der Stadt Aachen nach Prüfung und Stellungnahme der Verwaltung erneut entschieden werden.
Im Übrigen empfiehlt der Finanzausschuss dem Rat der Stadt Aachen mit zwei Enthaltungen und drei Gegenstimmen die Haushaltssatzung 2015 unter Einbeziehung der Veränderungsnachweisung zum Haushaltsplanentwurf 2015 zu beschließen.
Anlagen zur Vorlage
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