20.01.2015 - 8 Erlass einer HebesatzsatzungAnhebung des Hebesa...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Ratsfrau Linsen von Thenen gibt an, dass sie gegen den Beschluss der Hebesatzsatzung stimmen werde. Die Erhöhung wirke sich auf alle Mieter aus, da sie im Rahmen der Nebenkostenabrechnung umlagefähig sei. Sie bevorzuge eine Erhöhung der Gewerbesteuer, sodass die Mieter nicht belastet würden.

 

Ratsherr Helg kündigt an, ebenfalls gegen den Beschlussvorschlag stimmen zu wollen. Als Begründung führt auch er die Umlagefähigkeit der Grundsteuererhöhung an. Er sähe keinen Bedarf, die ursprünglich für das Jahr 2016 vorgesehene Hebesatzerhöhung in das Jahr 2015 vorzuziehen.

 

Ratsherr Pilgram erklärt, ebenfalls gegen die geplante Hebesatzerhöhung stimmen zu wollen. Vor der Erhöhung von Steuern müssten zunächst alle sonstigen Einsparmöglichkeiten ausgenutzt werden. So sei eine Aufgabekritik zeitnah durchzuführen.

 

Ratsfrau Plum stellt fest, dass die vorgesehene Hebesatzerhöhung vor dem Hintergrund der Haushaltslage unvermeidbar sei. Ansonsten drohe eine Überschreitung des 5 %igen Eigenkapitalverzehrs in zwei aufeinanderfolgenden Jahren, was die Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts und damit den Verlust der finanziellen Handlungsfreiheit bedeute. Insbesondere die Mehraufwendungen im Sozialbereich bedürften eines Ausgleichs durch Ertragssteigerungen. Zudem müsse der Rückgang der Gewerbesteuer eine Kompensation finden. Sie führt weiter aus, dass eine Aufgabenkritik durchgeführt werde, die Umsetzung aber einiger Zeit bedürfe. Insoweit sei die kurzfristig wirkende Steuererhöhung unumgänglich. Sie konkretisiert, dass die Fortschreibung der Personalkosten in Höhe von lediglich einem Prozent bereits eine Reduktion des Personalkörpers impliziere, was mit einer Aufgabenkritik einhergehe. Als Fazit halte sie fest, dass in den vergangenen Jahren wie auch in dieser Haushaltsplanung die finanzielle Handlungsfähigkeit durch Vermeidung eines Haushaltssicherungskonzepts trotz Aufgabenzuwachs erhalten bliebe.

 

Ratsherr Helg unterstützt Ratsherrn Pilgram in der Aussage, dass eine Aufgabenkritik notwendig sei. Eine dauerhafte Erhöhung der Erträge ohne Reduktion der Aufwendungen sei der falsche Weg.

 

Frau Grehling bekräftigt die Notwendigkeit der Hebesatzerhöhung. Die aktuelle Haushaltsplanung sehe für das Jahr 2016 bereits einen Eigenkapitalverzehr in Höhe von über 5 % vor. Im Jahr 2015 läge die Differenz zum 5%igen Eigenkapitalverzehr bei rd. 2,1 Mio. Euro. Sofern die Hebesatzerhöhung nicht beschlossen werde, steige der Jahresfehlbedarf um 2,6 Mio. Euro an. Die daraus resultierende Überschreitung des 5%igen Eigenkapitalverzehrs führe zu einem pflichtigen Haushaltssicherungskonzept.

Die diesjährige Haushaltsplanung sei sehr turbulent verlaufen und viele Unklarheiten seien erst kürzlich beseitigt worden. So sei beispielsweise die Bundeshilfe für die Unterbringung von Flüchtlingen erst kürzlich einplanungsreif geworden. Die Hebesatzerhöhung sei nicht vorschnell erwogen worden. Sie belaste selbstverständlich den Bürger. Sie bitte aber auch zu bedenken, dass eine vorschnell durchgeführte Aufgabenreduktion den Bürger ebenfalls belaste.

 

Ratsherr Pilgram erwidert, dass der Verwaltung kein Vorwurf gemacht werden könne. Krisensituationen, wie aktuell durch den Einbruch der Gewerbesteuer entstanden, existierten seiner Ansicht nach immer wieder, allerdings habe man früher schneller auf diese Situationen reagieren können. Er bestätigt, dass die Stadt Aachen im Vergleich zu anderen Kommunen noch handlungsfähig sei und daher im kommunalen Vergleich noch gut abschneide. Allerdings müsse die Aufgabenkritik schneller umgesetzt werden. Die Möglichkeit zur Umsetzung einer Aufgabenkritik für das Jahr 2015 entfalle mit Beschluss des Haushaltsplans 2015.

 

Ratsherr Kühn erwidert, dass die Forderung nach einer schnellen Umsetzung der Aufgabenkritik durchaus berechtigt und wünschenswert sei. Man habe auch bereits mit der Durchführung und Planung der Aufgabenkritik begonnen. Allerdings sei eine schnelle Umsetzung nicht möglich. Der Prozess nehme naturgemäß einige Zeit in Anspruch. Er betont, dass die Grundsteuererhöhung nicht nur aufgrund des Anstiegs der Sozialaufwendungen, sondern aufgrund der Haushaltslage insgesamt notwendig sei.

 

Ratsherr Prof. Dr. Kronenberg verweist darauf, dass der Tagesordnungspunkt die Aktualisierung der Hebesteuersatzung behandle. Sofern eine Diskussion um den Umsetzungsstand der Aufgabenkritik vorgenommen werden solle, sollte im Vorfeld der Sitzung ein entsprechender Tagesordnungspunkt beantragt werden.

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Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mit vier Gegenstimmen die in der Anlage aufgeführte Hebesatzsatzung zu beschließen.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?SILFDNR=3185&TOLFDNR=67245&selfaction=print