15.01.2015 - 9 IV. Änderung Bebauungsplan Nr. 828 A - Gewerbep...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Planungsausschuss
- Datum:
- Do., 15.01.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Für die CDU-Fraktion berichtet Herr Gilson, dass die Bezirksvertretung Aachen-Brand dem Beschlussvorschlag der Verwaltung im Wesentlichen gefolgt sei, allerdings sei der Buchstabe e. einstimmig nicht in den Beschluss übernommen worden. Er beantrage, sich dem Beschluss der Bezirksvertretung anzuschließen und bei der heutigen Beschlussfassung ebenfalls den Buchstaben e. zu streichen.
Der Ausschuss fasst den folgenden
Beschluss:
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Rat, den Bebauungsplan gemäß § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:
- Auf dem Flurstück 72, zwischen Nordstraße und der neuen südlichen Erschließungsstraße wird eine 746m² große öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt;
- die öffentliche Verkehrsfläche, die von der südlichen Erschließungsstraße im Gewerbepark an dem Flurstück 64 endet, wird herausgenommen und als überbaubare Fläche mit Gewerbegebiet (GE2) festgesetzt;
- Pkt. 1.5 der Schriftlichen Festsetzungen wird herausgenommen, so dass Wohnungen für bestimmte Personenkreise in allen Zonen des Gewerbegebietes ausnahmsweise zulässig sind.
- Pkt. 1.6 der Schriftlichen Festsetzungen wird so geändert, dass der Nachweis schalltechnischer Maßnahmen für die schutzbedürftigen Wohnräume für alle Zonen des Gewerbegebietes erforderlich ist;
f.Pkt. 5.2 der Schriftlichen Festsetzungen wird so geändert, dass ein/e maximale Grundstückszufahrt/-zugang von maximal 6,0m Breite zulässig ist. Eine weitere Zufahrt oder eine breitere Zufahrt ist zulässig, wenn anhand von Schleppkurven der Nachweis erbracht wird, dass diese für die Nutzung des Grundstückes erforderlich ist;
g.Die Kennzeichnungen „Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind A und B“ werden herausgenommen werden; ebenso werden die entsprechenden Schriftlichen Festsetzungen Pkt. 4.3 und 4.4 und der Hinweis Pkt. 1 herausgenommen;
und die IV. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 828 A – Gewerbepark Brand (ehem. Gewerbegebiet Camp Pirotte) - gemäß § 10 Abs. 1 in Verbindung mit § 13 BauGB als Satzung zu beschließen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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