04.02.2015 - 3 Beteiligung an der Kampagne des Landesintegrati...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Gremium:
- Integrationsrat
- Datum:
- Mi., 04.02.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend:
- Fachbereich Soziales und Integration
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Frau Braxein trägt vor, dass zu Beginn der Sitzung eine Tischvorlage an die Integrationsratsmitglieder ausgeteilt wurde (Anlage 1). Hierbei handelt es sich um eine rechtliche Stellungnahme der Verwaltung zur Beteiligung des Rates der Stadt Aachen an der Kampagne des Landesintegrationsrates. Die Einführung des kommunalen Wahlrechtes für alle auf Dauer in NRW lebenden Migrantinnen und Migranten setzt eine Änderung des Grundgesetzes (GG) voraus und kann nicht vom Landtag entschieden werden. Aus diesem Grund empfiehlt sie, den Beschlussvorschlag nicht in der ursprünglich vorgetragenen Form zu beschließen, da ein Herantreten an die Landesregierung nicht zielführend ist.
Es besteht überwiegend Unmut darüber, dass die rechtliche Stellungnahme der Verwaltung den Mitgliedern des Integrationsrates als Tischvorlage erst so kurzfristig vor der Beratung des Themas vorgelegt wurde. Es besteht Einigkeit, dass man ein kommunales Wahlrecht für auf Dauer in Deutschland lebende Nicht-EU-AusländerInnen begrüßen würde. Es besteht jedoch Uneinigkeit darüber, ob eine Umsetzung rechtlich möglich und aus diesem Grund eine Beschluss- bzw. Handlungsempfehlung an den Rat bzw. Oberbürgermeister sinnvoll ist.
Die Mitglieder der Fraktionen SPD und CDU sowie Herr Pivovarov schließen sich aufgrund eigener Recherchen der rechtlichen Stellungnahme der Verwaltung an. Sie sind der Auffassung, dass der Beschlussvorschlag nicht wie vorgetragen gefasst werden kann. Herr Linden schlägt deshalb vor, dass der Integrationsrat ohne Beteiligung des Rates und des Oberbürgermeisters unmittelbar einen eigenen Beschluss mit der Verfassungskommission als unmittelbaren Adressaten fasst:
Der Integrationsrat der Stadt Aachen bittet die Verfassungskommission des Landtags bei ihren Beratungen das Thema „Kommunales Wahlrecht für alle auf Dauer in NRW lebenden Migrantinnen und Migranten“ einzubeziehen und die Einführung des aktiven und passiven Wahlrechts bis zur Kommunalwahl 2020 für alle auf Dauer in NRW lebenden Migrantinnen und Migranten, die zum Zeitpunkt der Wahl seit mindestens 5 Jahren rechtmäßig in der Bundesrepublik Deutschland leben, zu unterstützen.
Die Mitglieder der Fraktionen Die Grünen und Die Linke sowie der überwiegende Teil der Migrantenvertreter sind der Auffassung, dass ein Ratsbeschluss entsprechend dem Beschlussvorschlag der Vorlage das Bestreben des Integrationsrates unterstützen und bestärken würde. Sollte eine Grundgesetzänderung die Voraussetzung für die Einführung des kommunalen Wahlrechts für alle auf Dauer in NRW lebenden Migrantinnen und Migranten sein, so ist Frau Scheidt der Ansicht, dass für die aktuelle, große Regierungskoalition eine gute Möglichkeit besteht, diese umsetzen zu können.
Da dem überwiegenden Teil der Integrationsratsmitglieder eine Beschlussfassung des Rates wichtig ist, schlägt Herr Demmer einen alternativen Beschlussentwurf vor:
Der Integrationsrat bittet den Oberbürgermeister, Herrn Marcel Philipp, und die Mitglieder des Rates der Stadt Aachen, sich landesweit in allen relevanten Gremien (z.B. kommunale Spitzenverbände) für die Einführung des kommunalen Wahlrechts für alle auf Dauer in NRW lebenden Migrantinnen und Migranten, die zum Zeitpunkt der Wahl seit mindestens 5 Jahren rechtmäßig in der Bundesrepublik Deutschland leben, einzusetzen.
Der Integrationsrat empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen zu beschließen, dass dieser die Verfassungskommission des Landtags bittet, bei ihren Beratungen das Thema „Kommunales Wahlrecht für alle rechtmäßig auf Dauer in NRW lebenden Migrantinnen und Migranten“ einzubeziehen.
Der Integrationsrat beschließt mit 13 Stimmen für den ursprünglichen Beschlussvorschlag der Verwaltung zu 5 Stimmen für den alternativen Beschlussvorschlag des Herrn Demmer, den ursprünglichen Beschlussvorschlag der Verwaltung.
Beschluss:
Der Integrationsrat empfiehlt dem Rat, folgendes zu beschließen:
Der Rat der Stadt Aachen bittet die Verfassungskommission des Landtags bei ihren Beratungen das Thema „Kommunales Wahlrecht für alle auf Dauer in NRW lebenden Migrantinnen und Migranten“ einzubeziehen und dem Landtag einen Vorschlag zur Änderung der Landesverfassung vorzulegen, der es ermöglicht, bis zur Kommunalwahl 2020 allen auf Dauer in NRW lebenden Migrantinnen und Migranten, die zum Zeitpunkt der Wahl seit mindestens 5 Jahren rechtmäßig in der Bundesrepublik Deutschland leben, das aktive und passive Wahlrecht einzuräumen.
Der Integrationsrat bittet den Oberbürgermeister bzw. das Präsidiumsmitglied des Städtetages, Herrn Marcel Philipp, und die Mitglieder des Rates der Stadt Aachen, sich landesweit in allen relevanten Gremien (z.B. kommunale Spitzenverbände) für die Einführung des kommunalen Wahlrechts einzusetzen.
Anlagen zur Vorlage
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44,3 kB
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