11.02.2015 - 11 Einrichtung eines Aufsichtsrates in der Aachene...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Gremium:
- Rat der Stadt Aachen
- Datum:
- Mi., 11.02.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Dezernat V
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Ratsfrau Moselage, FDP-Fraktion, verweist auf ihren zu Beginn der Sitzung vorgetragenen Einwand und erklärt, diverse Fragen zu den Aufsichtsratsmitgliedern zu haben.
In der Vorlage werde ausgeführt, dass Personalunion mit den Ausschussmitgliedern bestehen solle. Sie fragt, ob es, wie bei APAG oder regio iT, hier ebenfalls stellvertretende Aufsichtsratsmitglieder gebe. Auch seien das Verfahren bei Umbesetzungen und die Befugnisse des Aufsichtsrates nicht klar. Sie bitte deshalb erneut um Vertagung des Tagesordnungspunktes.
Ratsfrau Griepentrog, Sprecherin der Fraktion Die Grüne, hebt die Bedeutung des Aufsichtsrates hervor. Uneinigkeit herrsche lediglich über dessen Besetzung. Den Aufsichtsrat mit den Mitgliedern des Betriebsausschusses Gebäudemanagement zu besetzen, halte die Fraktion Die Grüne deshalb für falsch, weil man sich in der Vergangenheit stets für eine klare Distanzierung ausgesprochen habe. Es sei gerade hier eine klare Rollenzuteilung wichtig, es dürfe nicht der Eindruck entstehen, die Stadt sei Mieter wie Vermieter. Ein Vergleich mit dem Eurogress scheitere aufgrund seiner nicht vergleichbaren Struktur. Eine Personalunion beinhalte gleichzeitig eine vermeintliche Befangenheit der Ratsmitglieder. Entsprechend plädiere man hier für eine freie Besetzung wie bei allen anderen Ausschüssen.
Ratsherr Baal erklärt als Vorsitzender der CDU-Fraktion, dass diese dem Beschlussvorschlag zustimmen werde. Es sei durchaus sinnvoll, denjenigen die Kontrolle der Gesellschaftsgeschäftsführung in die Hand zu legen, die sich auch bisher städtischerseits um die eigenen Immobilien kümmern. Es sei keinerlei Zweifel daran zu hegen, dass die Mitglieder des Betriebsausschusses in der Lage seien, die Aufgabe der Kontrolle der Geschäftsführung zu erfüllen. Sicherlich werde es dennoch weiterhin Fragen geben, die der Rat der Stadt zu klären habe. Hierzu gehöre auch die Aufgabenfestlegung des Aufsichtsrates und, daraus hervorgehend, welche Geschäfte zustimmungspflichtig seien.
Die Personalunion sei ein guter, eleganter Schritt ist, erstens Fachkompetenz zu bündeln und zweitens sicherzustellen, dass alle Fraktionen der Opposition in diesem Gremium einbezogen seien, was gerade bei dieser Spezial-Immobilie von Bedeutung sei.
Ratsfrau Moselage, FDP-Fraktion, betont, an der Kompetenz der Mitglieder keinen Zweifel zu haben.
Nichtsdestotrotz bleibe die Frage nach dem nicht vorliegenden Satzungsentwurf und der Stellvertreterregelung unbeantwortet.
Beigeordneter Dr. Barth gibt an, hier die gleichen Stellvertretungsregelungen gelten lassen zu wollen wie bspw. beim Betriebsausschuss Eurogress.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Aachen beschließt bei 14 Gegenstimmen und zwei Enthaltungen mehrheitlich die Einrichtung eines Aufsichtsrates in der Aachener Stadion Beteiligungs GmbH. Ergänzend zur Beschlussfassung des Rates der Stadt Aachen vom 02.07.2014 betreffend die personelle Zusammensetzung des Betriebsausschusses Gebäudemanagement bilden die stimmberechtigten Mitglieder dieses Ausschusses den Aufsichtsrat der Aachener Stadion Beteiligungs GmbH. Der Rat entsendet zusätzlich folgende Person in den Aufsichtsrat der Aachener Stadion Beteiligungs GmbH: