11.03.2015 - 4.2 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung fü...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 

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Beschluss:

Der Rat der Stadt Aachen genehmigt mehrheitlich bei einer Gegenstimme und zwei Enthaltungen die am 19.02.2015 getroffene Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NRW:

 

Im Rahmen der Dringlichkeitsentscheidung wird die Zustimmung zur überplanmäßigen Leistung von Mitteln im Haushaltsjahr 2014 im Produkt 050202 – Leistungen nach dem AsylbLG und im Produkt 100803 -  Verwaltung und Betrieb von Unterkünften und Einrichtungen in Höhe von insgesamt  570.000 €  erteilt.

 

PSP-Element

Kostenart / Sachkonto

Finanz-stelle

Finanz-position

Bezeichnung

Fehlbetrag (gerundet)

4-050202-903-6

 

 

53390000

050202900

73390000

§ 4 AsylbLG - Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt (außerhalb von Einrichtungen)

 

30.000 €

4-050202-904-4

53390000

050202900

73390000

§ 6 AsylbLG – Sonstige Leistungen in Form von Sachleistungen

30.000 €

4-050202-907-7

53390000

050202900

73390000

§ 4 AsylbLG - Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt (innerhalb von Einrichtungen)

400.000 €

1-100803-900-4

52410000

100803900

72410000

Verwaltung und Betrieb von Unterkünften und Einrichtungen; hier: Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen

110.000 €

 

Die Auszahlungsermächtigungen (Finanzrechnung) sind in das Haushaltsjahr 2015 zu übertragen, da die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle ausschließlich im Haushaltsjahr 2015 kassenwirksam werden und die im Haushaltsjahr 2015 veranschlagten Auszahlungsermächtigungen nicht zur Abdeckung ausreichen.

 

 

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Anlagen zur Vorlage