03.03.2015 - 1 Eröffnung der Sitzung

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Beratung

Der Ausschussvorsitzende Herr Claßen begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung um 17:00 Uhr.

 

Ratsherr Fischer beantragt, die Tagesordnungspunkte der nichtöffentlichen Sitzung Nr. 2 (Vorstellung des interaktiven Haushalts) und Nr. 3 (Wirtschaftsplan 2015 und Jahresabschluss 2013 der Aachener Stadion BeteiligungsGmbH) öffentlich zu behandeln.

 

Frau Grehling begründet die Nichtöffentlichkeit der Vorlage zu Tagesordnungspunkt (TOP) 3 mit dem zu berücksichtigenden Betriebsgeheimnis der Gesellschaft in der Rechtsform einer GmbH. Die Kenntnisnahmevorlage für den Finanzausschuss erfolge nur als Interimslösung bis zur Besetzung des hierfür eigentlich zuständigen Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat tage ebenfalls in nichtöffentlicher Sitzung.

 

Ratsherr Fischer weist darauf hin, dass die Vorlage aufgrund fehlender wettbewerblicher Konkurrenzen öffentlich behandelt werden solle. Die Wahl einer privatrechtlichen Rechtsform dürfe das Öffentlichkeitsgebot nicht aushöhlen.

 

Frau Grehling erwidert, dass die Konkurrenzsituation in der Frage, ob datenschutzrechtlich geschützte Gesellschaftsunterlagen öffentlich beraten werden dürften, in der Sache keine Veränderung bewirke. Aus datenschutzrechtlichen Gründen gelte der Grundsatz, dass Unterlagen von Gesellschaften in nichtöffentlicher Sitzung im Aufsichtsrat behandelt würden. Insofern sei das Öffentlichkeitsgebot nicht rechtswidrig verletzt.

 

Ratsfrau Plum gibt an, ebenfalls keine Notwendigkeit zur Änderung des Öffentlichkeitsstatuses erkennen zu können. Das Betriebsgeheimnis der GmbH sei zu wahren.

 

Ratsherr Schultheis bestätigt, dass die Argumentation von Frau Grehling korrekt sei. In der Frage der Behandlung von Betriebsgeheimnissen in nichtöffentlicher Sitzung bestehe kein Ermessensspielraum.

 

Ratsherr Mies bittet zu bedenken, dass die Herstellung der Nichtöffentlichkeit bei diesem Tagesordnungspunkt zu einer umfassenderen Information führe.

 

Ratsherr Teuku gibt an, dass aus seiner Sicht der Tagesordnungspunkt 3 zum Schutz des Betriebsgeheimnisses in nichtöffentlicher Sitzung behandelt werden solle. Die Nichtöffentlichkeit zu Tagesordnungspunkt 2 (Interaktiver Haushalt) könne er allerdings zunächst nicht nachvollziehen.

 

Frau Grehling führt aus, dass die Nichtöffentlichkeit der Sitzung zu TOP 2 aufgrund laufender Vertragsverhandlungen erfolgen solle. Die Trennung zwischen der Vorstellung des Systems und den Fragen zur Vertragsgestaltung sei schwierig vorzunehmen. Sie stelle allerdings diese Möglichkeit zur Diskussion.

 

Ratsherr Fischer beantragt nunmehr, den Tagesordnungspunkt 2 in einen öffentlichen und einen nichtöffentlichen Tagesordnungspunkt aufzuteilen.

 

Der Finanzausschuss lehnt die Anträge zur Tagesordnung mit 3 Gegenstimmen mehrheitlich ab.

 

Der Finanzausschuss beschließt zudem einstimmig, den nichtöffentlichen Tagesordnungspunkt 2 (Interaktiver Haushalt) vor dem nichtöffentlichen Tagesordnungspunkt 1 (Mitteilungen und Berichte) zu behandeln.