24.03.2015 - 4 Begrenzung der Zahl der in die Klasse 5 aufzune...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Krott betont, eine Genehmigung zur Absenkung der Klassengrößen an den drei Aachener Realschulen darf keinesfalls zu einer Ausweitung der Zügigkeiten führen. Die im § 46 Abs. 4 SchulG genannten Bedingungen müssen insgesamt gegeben sein, um die Zahl der in Klasse 5 aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler begrenzen zu können.

 

Frau Griepentrog bittet in diesem Zusammenhang um nähere Erläuterungen, wie die Verteilung der Inklusionsschüler auf die Schulen erfolgt. Zu diesem Zweck soll zur nächsten Schulausschusssitzung Herr Müllejans, Schulamt für die Städteregion Aachen, eingeladen werden. Die Vertreter der übrigen Fraktionen schließen sich diesem Antrag an.

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Beschluss:

Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung einstimmig zur Kenntnis und ist mit der gemäß den Vorgaben des § 46 Absatz 4 SchulG beabsichtigten Begrenzung der Zahl der in die Klasse 5 aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler an der städtischen Realschule Luise-Hensel-Schule einverstanden.

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Anlagen zur Vorlage