05.03.2015 - 17 a)Einrichtung der Bewohnerparkzonen 'Erweiterun...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Frau Breuer erinnert an die Diskussion im letzten Ausschuss und lobt die Verwaltung, die gut gearbeitet habe. Es sei gut, dass es neben der Zone Z jetzt nur noch eine Zone V gibt, die aus den ursprünglich geplanten Zonen C und V zusammengefasst worden ist. Das Tagesticket von 8,00 € sei ein gutes Angebot und preiswerter als das Parkhaus.

Man könne es nie allen Recht machen, die überarbeitete Vorlage sei aber nun eine gute Lösung. Deshalb werde die Koalition dem Beschlussvorschlag zustimmen.

Sie weist auf einen Formulierungsfehler auf S. 117 und 119, jeweils in Punkt 12. a) hin und bittet um Korrektur im Sinne von S. 123 unter „Berechtigte“, a), wo es heißt: „… mit auf den Hauptwohnsitz zugelassenem KFZ…“.

 

Herr A. Müller findet 8,00 € für das Tagesticket zu wenig, was er bereits beim letzten Mal gesagt habe. Das sei aber ein Problem der gesamten Gebührenstruktur. Grundsätzlich sollte das Parkhaus günstiger sein, gerade in Randgebieten. Trotzdem werde er die Vorlage so mit tragen.

 

Frau Rhie fragt, warum das Tagesticket zu 8,00 € in den Zonen „V“ und „Z“ eingeführt werden soll. Sie habe in Erinnerung, dass man vereinbart habe, es nicht für „Z“ einzuführen.

Frau Breuer bestätigt dies. Sie habe es auch so verstanden, dass es nur für „V“ eingeführt werden soll. Es sollte eine Ausnahme bleiben. Auf S. 124 seien aber beide aufgeführt.

Frau Rhie beantragt deshalb, diesen Passus zu streichen.

 

Es ergeht der folgende

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Beschluss:

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt - vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes 2015 - für die in seiner Zuständigkeit liegenden Straßen:

 

1.Die in den beigefügten Plänen dargestellten Bereiche werden als Bewohnerparkbereiche „V“ bzw.

    „Z“ mit Bewohnerparkausweis eingerichtet. Die Gebietsgrenzen werden entsprechend der 

    beigefügten Pläne festgelegt.

 

2.Im Bewohnerparkbereich „V“ und in der erweiterten Bewohnerparkzone „Z“ werden alle im öffentlichen Straßenraum vorhandenen Parkstände mit Parkscheinnutzungspflicht belegt, mit Ausnahme von Parkplätzen, die als Behindertenparkplätze oder zum Liefern und Laden ausgeschildert sind. Die Bewohner mit Bewohnerparkausweis „V“ bzw. „Z“ werden von der vorgegebenen Parkgebühr und Höchstparkdauer befreit.

     Im Bereich „V“ werden die Straßen

      Beverstraße

      Bismarckstraße (zw. Schlossstraße und Drimbornstraße)

      Charlottenstraße

      Drimbornstraße (zw. Beverstraße und Eisenbahnunterführung)

      Erzbergerallee (zw. Turpinstraße und Eisenbahnbrücke)

      Frankenbergerstraße

      Goffartstraße

      Haßlerstraße

      Kirberichshofer Weg

      Kongressstraße (zw. Augustastraße und Pastorplatz)

      Kronprinzenstraße

      Kurfürstenstraße

      Neumarkt

      Oranienstraße

      Pastorplatz

      Roonstraße

      Schenkendorfstraße

      Sophienstraße

      Triebelsstraße

      Turpinstraße

      Viktorieallee

      Viktoriastraße

      Von-Goerschen-Straße und

im Erweiterungsbereich der Zone „ Z“

      Augustastraße

      Alfonsstraße

      Brabantstraße

      Frankenstraße

      Friedrichstraße (zw. Adalbertsteinweg und Luisenstraße)

      Luisenstraße

      Oligsbendengasse

      Steffensplatz

      Kongressstraße (zw. Augustastraße und Adalbertsteinweg)

als Bewohnerparkzone ausgeschildert.

 

Die Parkstände auf dem Adalbertsteinweg (zw. Kirberichshofer Weg und Bismarckstraße), der Oppenhoffallee (zw. Bismarckstraße und Roonstraße bzw. Oppenhoffallee Nr. 8), Bismarckstraße (zw. Adalbertsteinweg und Drimbornstraße) und Goerdelerstraße im Bereich „V“ und im erweiterten Bereich „Z“ auf der Wilhelmstraße (zw. Lothringerstraße und Augustastraße) und dem Adalbertsteinweg (zw. Kaiserplatz und Friedrichstraße) und Oppenhoffallee (zw. Roonstraße und Brabantstraße und zw. Schlossstraße und Oppenhoffallee Nr. 8) sind mit der Positivbeschilderung StVO Zeichen 314 mit Zusatz „Zone „V“ bzw „Z“ mit Parkschein“ zu versehen.

 

3.Die Höhe der Parkgebühren richtet sich nach der Parkgebührenordnung in der jeweils geltenden Fassung.

    Auf die Höchstparkdauer wird zugunsten von Besuchern und Kunden verzichtet. 

 

4.Die Bedienpflichtzeit an den Parkscheinautomaten wird auf montags bis samstags 09:00 Uhr bis 21:00 Uhr festgesetzt.

 

5. Die Sonderparkberechtigung gilt von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr.

 

6. Die Einrichtung des Bewohnerparkbereichs „V“ und die Erweiterung des Bewohnerparkbereiches „Z“ sollen zeitgleich und schnellstmöglich erfolgen.

 

7. Die Einführung wird durch eine Informationskampagne, die eine web-basierte Vermittlungsplattform für Stellplatzsuchende und –anbietende einschließt, begleitet.

 

8. Für die in den Bezirken ansässigen Betriebe wird ein Job-Ticket-Programm unter Mitfinanzierung aus der Parkraumbewirtschaftung erarbeitet und bei Einführung der Parkraumbewirtschaftung offeriert.

 

9. Die Verwaltung wird beauftragt, die personellen und organisatorischen Voraussetzungen zur Überwachung des ruhenden Verkehrs zu schaffen. Dazu erhält der Personal- und Verwaltungsausschuss eine gesonderte Vorlage.

 

10. In der Bewohnerparkzone „V“ wird ein Tagesticket für 8,00 € eingeführt.

 

11. Die Gebühr für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises wird auf 30,00 € festgesetzt.

 

12. Dem Rat wird empfohlen, die Sonderparkberechtigung, unter Beibehaltung der bisher in Aachen praktizierten Regelung nur für Bewohner, die in der Parkzone V bzw. Z ihren Hauptwohnsitz haben und darüber hinaus

a)    ein mit auf den Hauptwohnsitz zugelassenes KFZ fahren oder

b)    ein Firmenfahrzeug nutzen (für das die dauerhafte dienstliche und private Nutzung lohnsteuerwirksam nachgewiesen wird) oder

c)    als Studierende an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt wird oder

d)      ein deutlich erkennbares Fahrzeug einer Car-Sharing-Organisation fahren, sofern eine entsprechende Mitgliedschaft in dieser Organisation nachgewiesen werden kann,

zu beschließen.

 

13. Dem Rat wird empfohlen den dritten Nachtrag  zur Parkgebührenordnung zu beschließen.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?SILFDNR=3220&TOLFDNR=67638&selfaction=print