26.03.2015 - 6 I. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Kriesel weist auf die zu Sitzungsbeginn verteilte Tischvorlage hin, mit der dem Ausschuss eine weitere Eingabe im Verfahren zur Kenntnis gegeben werde. Die dort vorgebrachten Inhalte seien jedoch in dem von der Verwaltung vorgelegten Abwägungsvorschlag bereits behandelt worden.

 

Auf Nachfrage von Herrn Rau erläutert Herr Kriesel kurz das Zustandekommen des jetzt zutage getretenen Konflikts. Man habe sich nun auf eine Verfahrensweise bei der Beteiligung der STAWAG und der Erstellung der Entwässerungsplanung geeinigt, die eine solche Problematik zukünftig verhindere.

 

Der Ausschuss fasst den folgenden

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung einschließlich der Tischvorlage zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, den Bebauungsplan Nr. 855 Lichtenbusch / Innenbereich – gemäß § 4a Abs.3 in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:

-die Höhenlage der Längsprofile zu ändern und

-die Festsetzungen der maximal zulässigen Gebäudehöhen entsprechend anzupassen.

Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit zur eingeschränkten Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Weiterhin empfiehlt er dem Rat, diese I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 855 – Lichtenbusch / Innenbereich – gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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