22.04.2015 - 12 Änderung Nr. 123 des Flächennutzungsplanes 1980...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Zusätze:
- Die Unterlagen werden nachgereicht.
- Gremium:
- Rat der Stadt Aachen
- Datum:
- Mi., 22.04.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:05
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Der Vorsitzende der Piratenfraktion, Ratsherr Pütz, verweist auf seine Nachfragen in der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim sowie im Planungs- und im Wohnungs- und Liegensschaftsausschuss als auch bei der Bezirksregierung Arnsberg in dieser Angelegenheit. Interessant sei, dass offenbar allein die inzwischen zurückgezogene Aussage der Wintershall Holding GmbH für die Entscheidung, ob in einem Gebiet Fracking erlaubt werde oder nicht, herangezogen worden sei und die Verwaltung eine erneute Abwägung vorgeschlagen habe.
Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig wie folgt:
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er weist nach Abwägung der privaten und der öffentlichen Belange, die zu sämtlichen Verfahrensschritten zur Änderung Nr. 123 des Flächennutzungsplanes vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurück.
Der Rat beschließt die Änderung Nr. 123 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen - Kornelimünster West/ Oberforstbacher Straße - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster/Walheim im Bereich zwischen Oberforstbacher Straße und Schleckheimer Straße und die Begründung und die Zusammenfassende Erklärung jeweils in der vorgelegten, aktualisierten Fassung hierzu.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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