22.04.2015 - 20 Luftreinhalteplan für das Stadtgebiet Aachen;1....
Grunddaten
- TOP:
- Ö 20
- Gremium:
- Rat der Stadt Aachen
- Datum:
- Mi., 22.04.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:05
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Ratsfrau Müller, AfD, betont, oberste Priorität habe die Stadt Aachen, nicht die Einhaltung einer EU-Richtlinie. Eine Umweltzone nütze der Luftverbesserung wenig, schade aber der Wirtschaft im Verhältnis zu den unmittelbaren Nachbarn. Die EU-Richtlinie schreibe lediglich vor, dass die Luft sauber zu halten sei, jedoch nicht wie. Setze man den Maßnahmenkatalog und die Aufrüstung der ASEAG-Flotte zielgerichtet und zeitnah konsequent um, würde die Luft messbar sauberer werden. Sollte durch die Bezirksregierung die Umweltzone aufdiktiert werden, berühre dies das Recht der kommunalen Selbstverwaltung und wäre unabhängig jeglicher Erfolgsaussichten eine Klage wert.
Die europäische Idee, das Miteinander der verschiedenen Länder zu stärken, würde im Kleinen ad absurdum geführt und sei ein Affront gegen die Nachbarländer. Sie spricht die beispielsweise in Maastricht geltenden Regelungen an und spricht sich für eine gemeinsame Lösung mit den Nachbarländern aus.
Ratsfrau Göddenhenrich-Schirk, Grüne Fraktion, bringt ihr Bedauern zum Ausdruck, dass der von ihrer Fraktion vorgelegte Änderungsantrag in der gemeinsamen Sondersitzung des Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz und des Mobilitätsausschusses von der Mehrheit abgelehnt worden sei.
Ratsherr Deumens, der Vorsitzende der Fraktion Die Linke, erklärt, wichtig und vorrangig sei die Gesundheit der Menschen in der Stadt Aachen. Dem sei alles unterzuordnen und deshalb müsse man die Luft in Aachen so sauber wie möglich bekommen. Die Umweltzone würde verordnet, weil die anderen Maßnahmen nicht ausgereicht hätten, die Schadstoffwerte so zu begrenzen, dass sie die entsprechenden Grenzwerte und Normen erfüllten. Auch wenn die Umweltzone komme, müsse man an der Optimierung der Modernisierung der Busflotte festhalten und alle Maßnahmen ergreifen, die notwendig und sinnvoll seien, die Schadstoffe herunterzufahren. Seine Fraktion schließe sich den in der Sondersitzung vorgetragenen Vorstellungen der Grünen an, auch wenn diese bei der folgenden Abstimmung wohl keine Rolle mehr spielten.
Ratsfrau Wolf, SPD-Fraktion, weist darauf hin, dass in der Sondersitzung einstimmig der Verwaltungsvorlage zugestimmt worden sei und bedankt sich ausdrücklich bei der Verwaltung für die vielen im Luftreinhalteplan aufgeführten Maßnahmen.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Aachen beschließt einstimmig wie folgt:
Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung und den Bericht der Bezirksregierung Köln „Luftreinhalteplan für das Stadtgebet Aachen, 1. Fortschreibung 2015 – Entwurf“ zur Kenntnis. Er stimmt dem im Bericht enthaltenen Maßnahmenkatalog der Verwaltung zu. Die Maßnahme der Bezirksregierung Köln zur Einführung einer grünen Umweltzone ab 01.12.2015 lehnt der Rat der Stadt ab.
Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Frist zur Stellungnahme nach § 47 Abs. 5a BImSchG eine entsprechende Eingabe bei der Bezirksregierung Köln zu machen, mit dem Ziel, die Umweltzone in Aachen nicht einzuführen und stattdessen das im Berichtsentwurf enthaltene und in der Vorlage nochmals erweiterte Programm der Stadt (vgl. Pkt. 8.1) zu verfolgen.
Sollte die Umweltzone dennoch angeordnet werden, entfällt die Handlungsoption einer „Optimierten Busflottenmodernisierung 2015-2018“. Darüber hinaus ist der im Entwurf enthaltene städt. Maßnahmenkatalog (inkl. Erweiterungsoption zu MF4) durch die Verwaltung dann dahingehend zu überprüfen, ob bzw. welche Maßnahmen mit Blick auf die bisher nicht eingeplanten Mittel zur Einrichtung einer Umweltzone zurückgestellt oder gestrichen werden müssen.
Die für die Umsetzung jeweils zuständigen Fachbereiche der Verwaltung werden beauftragt, die zur Verbesserung der Luftqualität in Aachen erforderlichen Maßnahmen gem. dem neuen Maßnahmenkatalog zeitnah aufzugreifen und umzusetzen, um die Ziele des Luftreinhalteplans im vorgegebenen Zeitrahmen zu erreichen. Soweit nicht bereits erfolgt, sind die dafür notwendigen Finanzmittel durch die jeweiligen Fachbereiche zu ermitteln und in kommenden Haushalts- bzw. Finanzplanungen einzustellen.
Die o.g. Ratsanträge Nr. RA 045/17 (GRÜNE) vom 19.01.2015 und Nr. RA 047/17 (CDU/SPD) vom 21.01.2015 gelten als behandelt.
Anlagen zur Vorlage
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