18.03.2015 - 5 a)Erweiterung der Bewohnerparkzone 'Z' (Zollern...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Bezirksvertretung Aachen-Mitte
- Datum:
- Mi., 18.03.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Frau Hahnbück trägt zum Bewohnerparken vor und teilt zu der Frage von Frau Bezirksbürgermeisterin Conradt zu Punkt 10. des Beschlussvorschlags der Verwaltung mit, dass der Mobilitätsausschuss
nur für die Bewohnerparkzone „V“ ein Tagesticket beschlossen hat. Ferner nimmt Frau Hahnbück zu den Fragen Stellung, die von Herrn Moselage, Herrn Dr. Otten, Herrn Hasse, Herrn Klopstein und
Herrn Deloie zur Regelung des Bewohnerparkens, insbesondere im Hinblick auf das
Car-Sharing, die Jahresgebühr sowie Liefer- und Ladezonen gestellt werden.
Herr Ferrari bestätigt den Beschluss des Mobilitätsausschusses zum Tagesticket.
Herr Moselage regt zu Ziffer 11. des Beschlussentwurfs folgende Ergänzung an:
„Die Gebühr für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises wird auf 30,00 € / jährlich festgesetzt.“
Abschließend weist Frau Bezirksbürgermeisterin Conradt auf die vorgetragenen und als Mitteilung verteilten Änderungen zu den Punkten 10. 11. und 12 des Beschlussvorschlags hin und lässt wie folgt abstimmen:
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt - vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes 2015 - für die in ihrer Zuständigkeit liegenden Straßen:
1.Die in den beigefügten Plänen dargestellten Bereiche werden als Bewohnerparkbereiche „V“ und
„Z“ mit Bewohnerparkausweis eingerichtet. Die Gebietsgrenzen werden entsprechend der
beigefügten Pläne festgelegt.
2.Im Bewohnerparkbereich „V“ und in der erweiterten Bewohnerparkzone „Z“ werden alle im öffentlichen Straßenraum vorhandenen Parkstände mit Parkscheinnutzungspflicht belegt, mit Ausnahme von Parkplätzen, die als Behindertenparkplätze oder zum Liefern und Laden ausgeschildert sind. Die Bewohner mit Bewohnerparkausweis „V“ bzw. „Z“ werden von der vorgegebenen Parkgebühr und Höchstparkdauer befreit.
Im Bereich „V“ werden die Straßen
Beverstraße
Bismarckstraße (zw. Schlossstraße und Drimbornstraße)
Charlottenstraße
Drimbornstraße (zw. Beverstraße und Eisenbahnunterführung)
Erzbergerallee (zw. Turpinstraße und Eisenbahnbrücke)
Frankenbergerstraße
Goffartstraße
Haßlerstraße
Kirberichshofer Weg
Kongressstraße (zw. Augustastraße und Pastorplatz)
Kronprinzenstraße
Kurfürstenstraße
Neumarkt
Oranienstraße
Pastorplatz
Roonstraße
Schenkendorfstraße
Sophienstraße
Triebelsstraße
Turpinstraße
Viktorieallee
Viktoriastraße
Von-Goerschen-Straße und
im Erweiterungsbereich der Zone „Z“
Augustastraße
Alfonsstraße
Brabantstraße
Frankenstraße
Friedrichstraße (zw. Adalbertsteinweg und Luisenstraße)
Luisenstraße
Oligsbendengasse
Steffenplatz
Kongressstraße (zw. Augustastraße und Adalbertsteinweg)
als Bewohnerparkzone ausgeschildert.
Die Parkstände auf dem Adalbertsteinweg (zw. Kirberichshofer Weg und Bismarckstraße), der Oppenhoffallee (zw. Bismarckstraße und Roonstraße bzw. Oppenhoffallee Nr. 8), Bismarckstraße (zw. Adalbertsteinweg und Drimbornstraße) und Goerdelerstraße im Bereich „V“ und im erweiterten Bereich „Z“ auf der Wilhelmstraße (zw. Lothringerstraße und Augustastraße) und dem Adalbertsteinweg (zw. Kaiserplatz und Friedrichstraße) und Oppenhoffallee (zw. Roonstraße und Brabantstraße und zw. Schlossstraße und Oppenhoffallee Nr. 8) und sind mit der Positivbeschilderung StVO Zeichen 314 mit Zusatz „Zone „Z“ bzw „V“ mit Parkschein“ zu versehen.
3. Die Höhe der Parkgebühren richtet sich nach der Parkgebührenordnung in der jeweils geltenden Fassung.
Auf die Höchstparkdauer wird zugunsten von Besuchern und Kunden verzichtet.
4. Die Bedienpflicht an den Parkscheinautomaten wird auf montags bis samstags 09:00 Uhr bis 21:00 Uhr festgesetzt.
5. Die Sonderparkberechtigung gilt von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr.
6. Die Einrichtung des Bewohnerparkbereichs „V“ und die Erweiterung des Bewohnerparkbereiches „Z“ sollen zeitgleich und schnellstmöglich erfolgen.
7. Die Einführung wird durch eine Informationskampagne, die eine web-basierte Vermittlungsplattform für Stellplatzsuchende und –anbietende einschließt, begleitet.
8. Für die in den Bezirken ansässigen Betriebe wird ein Job-Ticket-Programm unter Mitfinanzierung aus der Parkraumbewirtschaftung erarbeitet und bei Einführung der Parkraumbewirtschaftung offeriert.
9. Die Verwaltung wird beauftragt, die personellen und organisatorischen Voraussetzungen zur Überwachung der ruhenden Verkehrs zu schaffen. Dazu erhält der Personal- und Verwaltungsausschuss eine gesonderte Vorlage.
10. In der Bewohnerparkzone „V“ wird ein Tagesticket für 8,00 € eingeführt.
11. Die Gebühr für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises wird auf 30,00€ / jährlich festgesetzt.
12. Dem Rat wird empfohlen, die Sonderparkberechtigung, unter Beibehaltung der bisher in Aachen praktizierten Regelung, nur für Bewohner, die in der Bewohnerparkzone V und Z ihren Hauptwohnsitz haben,
a) Hauptwohnsitzler mit auf den Hauptwohnsitz in Aachen zugelassenem KFZ,
b) Hauptwohnsitzler, die ein Firmenfahrzeug nutzen (für das die dauerhafte dienstliche und private Nutzung lohnsteuerwirksam nachgewiesen wird),
c) Hauptwohnsitzler, die an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt wird und
d) Hauptwohnsitzler, die ein deutlich erkennbares Fahrzeug einer Car-Sharing-Organisation fahren, sofern eine entsprechende Mitgliedschaft in dieser Organisation nachgewiesen werden kann,
zu beschließen.
13. Dem Rat wird empfohlen den dritten Nachtrag zur Parkgebührenordnung zu beschließen.
Anlagen zur Vorlage
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