04.03.2015 - 8 Mitteilungen der Verwaltung

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Beratung

 

-          Straßenbauprogramm 2015

Es sind verschiedene Brander Straßen in der Liste aufgeführt, ebenfalls sind die Fußgängerüberwege Schagenstraße und Nordstraße aufgelistet.

 

-          Umbau Marktstraße

Die Ausschreibung läuft und die Auftragsvergabe soll am 23.03.2015 stattfinden. Die Öffentlichkeit wird über die Presse bei einem Termin am 31.03.2015 informiert. Der Baubeginn ist für April 2015 vorgesehen.

Herr Hellmann von der SPD-BF fragt nach, ob die Marktstraße im Herbst 2015 fertig ausgebaut sei und direkt danach der Umbau des Marktplatzes erfolge.

Herr Sanders geht davon aus, dass sich de Umbau unmittelbar anschließt. Der Bewilliungsbescheid liege vor; allerdings noch nicht die Ausbauplanung.

Auf die Frage von Herrn Hussmann von der GÜNE-BF nach der Durchführung der Baumaßnahmen auf der Prioritätenliste teilt Herr Sanders mit, dass die genannten Maßnahmen im Haushalt verankert seien und grundsätzlich umgesetzt würden.

Der Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen habe für die nächste Sitzung die Vorlage des Parkraumgutachtens angekündigt.

 

-          Fußgängerüberwege

Die investiven Mittel wurden in das Haushaltsjahr 2015 übertragen; sobald eine Haushaltsgenehmigung vorliegt wird die Ausschreibung erfolgen, so dass im Sommer mit der Baumaßnahme begonnen werden könne.

 

-          Der 5. Aachener Frühjahrsputz findet am 28.03.2015 statt. In den Bezirken wird erstmalig in diesem Jahr mit eigenen Plakaten mit bezirklichen Motiven geworben.

 

-          Die Brücke Komericher Weg wurde für  Fußgänger und Anlieger wegen der witterungbedingten Bauunterbrechung vorerst geöffnet. Ende März werden die Arbeiten wieder fortgesetzt, so dass dann für ca. 6 Wochen eine erneute Vollsperrung der Brücke erfolgt. Eine Pressemitteilung wurde beim Stadtbetrieb angefordert.

Ratsherr Blum von der FDP-BF hat festgestellt, dass sich wegen der Umleitung aktuell alle umliegenden Wege in einem schlechten Zustand befinden. Er bittet um Abhilfe.

 

-          Die Mittelfreigabe und die Übertragung der investiven Mittel in das Haushaltsjahr 2015 sind erfolgt. Die notwendigen Anweisungen sind bereits veranlasst.