18.03.2015 - 11 I. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Ohne weitere Aussprache ergeht folgender

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung nimmt den Bericht der Verwaltung mit der ergänzenden Tischvorlage einstimmig zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat, den Bebauungsplan Nr. 855 Lichtenbusch / Innenbereich – gemäß § 4a Abs. 3 in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:

-die Höhenlage der Längsprofile zu ändern und

-die Festsetzungen der maximal zulässigen Gebäudehöhen entsprechend anzupassen.

Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit zur eingeschränkten Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Weiterhin empfiehlt sie dem Rat, diese I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 855 – Lichtenbusch / Innenbereich – gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:Ablehnung:Enthaltung:

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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