18.03.2015 - 13 Sachstandsmitteilung zur Wasserqualität des Has...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Herr Bezirksvertreter Werner bedankt sich für die gute Darstellung in der Vorlage und für die Klärung der Zuständigkeiten. Er bittet, sobald jemand Missstände im dortigen Bereich feststellt, diese Information an die Untere Wasserbehörde weiterzuleiten.

Darüber hinaus weist Herr Bezirksvertreter Werner darauf hin, dass der Schönauer Bach derzeit die Teichanlage auf einem Privatgrundstück am Küppershofweg als Hauptanschluss durchfließt. Da dies für das Gewässer nachteilig sei, bittet er die Untere Wasserbehörde zu prüfen, ob der Eigentümer der Teichanlage dazu veranlasst werden kann, durch Umlegungsmaßnahmen zu erreichen, dass die Teichanlage lediglich als Nebenschluss an den Schönauer Bach angeschlossen werden kann, so dass der Schönauer Bach die Teichanlage zwar speisen kann, ansonsten jedoch um die Teichanlage herum fließt.

 

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Richterich nimmt die Sachstandsmitteilung zur Wasserqualität des Hasenfeldgrabens zur Kenntnis.

 

Abstimmung: einstimmig