18.03.2015 - 3 Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 1...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Gremium:
- Bezirksvertretung Aachen-Richterich
- Datum:
- Mi., 18.03.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:05
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Beratung
Herr Bezirksvertreter Werner bittet folgende Änderungen in die Niederschrift aufzunehmen:
zu TOP 4 „Renaturierung des ehemaligen Hochwasser-Rückhaltebeckens Uersfeld in Verbindung mit der Verlegung des Amstelbachs und des Schönauer Bachs“
Die Bezeichnung des Gewässers ist in der Niederschrift nicht korrekt. Hier handelt es sich nicht um den Amstelbach, sondern um den Schönauer Bach. Die Niederschrift wird wie folgt geändert:
„(..)Herr Bezirksvertreter Werner fragt nach, ob Probleme mit der Wasserqualität des Schönauer Bachs in diesem Bereich bekannt seien. Nach starken Niederschlägen sei eine milchige Eintrübung des Schönauer Bachs ab Hasenwald zu beobachten. Er vermutet die Ursache in Einleitungen von den Gehöften am Küppershofweg oder einer Gülleeinleitung durch eine Drainageanlage einer Wiese am Schönauer Bach.(…)
zu TOP 8 „Entwässerung Sportplatz Kaletzbenden in Richterich“:
Herr Bezirksvertreter Werner weist darauf hin, dass es sich hier nicht um die Einleitung von Abwasser/Niederschlagswasser, sondern von Drainwasser handelt.
Die Niederschrift wird wie folgt geändert:
„(…)Herr Bezirksvertreter Werner zeigt sich verwundert über die vehemente Ablehnung der Eigentümergemeinschaft des Zehnthofs, die seiner Meinung nach geringe Abwassermengen in ihren Kanal einleiten zu dürfen.
Er bittet die Fachverwaltung um Auskunft,
- wie groß die einzuleitende Drainwassermenge sei
- ob bei starken Regenfällen ein Rückstau im Kanal entstehen kann
- welche Kosten der Stadt Aachen durch die Einleitung des Drainwassers in das öffentliche Kanalnetz entstehen, wenn der jetzige Zustand so belassen wird
- welche Kosten im Vergleich dazu entstehen, wenn technische Möglichkeiten zur Einleitung in den Amstelbach geschaffen werden – hochgerechnet auf einen längeren Nutzungszeitraum.(…)“