18.03.2015 - 7 Bürgerantrag Lärmschutz an der Autobahn A 4

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Frau Bezirksbürgermeisterin Köhne weist auf die als Tischvorlage verteilte Kopie der Online-Petition einer Anwohnerin an den Landtag hin. Die Bewohner leiden seit langem unter dem Lärm verursacht durch die Autobahn. Das Aufbringen von Flüsterasphalt werde immer wieder verschoben.

Auch Herr Bezirksvertreter Werner betont, dass dies seit 2009 ein ärgerliches Thema sei und das Aufbringen von Flüsterasphalt seitdem versprochen wurde. So könne man seiner Meinung nach nicht mit einer Bescheidung aus einer Petition umgehen. Man müsse versuchen, das Ansinnen der betroffenen Bürger zu unterstützen, sieht jedoch Schwierigkeiten, hier Einfluss zu nehmen.

Er schlägt daher vor, die Verwaltung um Prüfung zu bitten, wie man auf Straßen NRW einwirken könne bzw. ob und welche rechtlichen Schritte, z.B. wegen Untätigkeit eingeleitet werden könnten.

Die Beibehaltung der Geschwindigkeitsreduzierung sei nur als vorübergehendes Mittel bis zur Realisierung des Flüsterasphalts denkbar.

Frau Bezirksbürgermeisterin Köhne unterstützt diesen Vorschlag. Sie habe sich bei den zuständigen Stellen erkundigt. Sachstand sei, dass die Planung erstellt, aber die Finanzierung nicht gesichert sei. Dies sei ein langer Prozess. Problematisch sei auch, dass für das Aufbringen des Flüsterasphalts der Landesbetrieb, für die Geschwindigkeitsbegrenzung aber der Regierungspräsident zuständig sei.

Herr Bezirksvertreter Feil gibt zu bedenken, dass sich der Bürgerantrag konkret auf die Beibehaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung beziehe. Er könne sich vorstellen, dass dieses nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich sei.

Herr Bezirksvertreter Dautzenberg zeigt sich verwundert, dass keine finanziellen Mittel für die Maßnahme bereitstehen. Er kann sich nicht vorstellen, dass die Landtagspräsidentin dies seinerzeit bei der Bescheidung der Petition nicht geprüft habe. Er vermute andere Ursachen, z. B. Abzug von Personal und hierdurch bedingt eine Verzögerung bei der Umsetzung.

 

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich unterstützt den Bürgerantrag, die derzeitige Geschwindigkeitsbegrenzung für Lastwagen auf 60km/h und für Personenkraftwagen auf 100km/h bis zur Umsetzung des zweiten Teil-Schritts (Erneuerung des defekten Fahrbahnbelags durch einen Lärmschutz-Belag) der angekündigten Lärmschutzmaßnahmen auf der Autobahn A 4 zwischen Grenzübergang Vetschau und der Anschlussstelle Aachen-Laurensberg, beizubehalten . Sie beauftragt die Verwaltung zu prüfen, wie die durch den Petitionsausschuss für 2009 zugesagte Umsetzung der Maßnahmen durchgesetzt werden kann und hier, falls möglich, rechtliche Schritte einzuleiten.

Abstimmung: einstimmig

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:Ablehnung:Enthaltung:

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?SILFDNR=3239&TOLFDNR=68015&selfaction=print