20.05.2015 - 9 I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 896 - Wests...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 

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Beschluss:

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt einstimmig wie folgt:

 

Er beschließt, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange den Bebauungsplan gemäß

§ 4 a Abs. 3 wie folgt vereinfacht zu ändern:

-Im Plangebiet ist auf der im Bebauungsplan mit *3 markierten Fläche Antiquitätenhandel mit einer Verkaufsfläche von maximal 400 m² zulässig.

 

Weiterhin beschließt er, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

 

Der Rat der Stadt beschließt die so geänderte I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 896 Weststraße für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Weststraße, Halifaxstraße und Bahnanlagen gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.

 

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Anlagen zur Vorlage