05.05.2015 - 4.4 Umbau und Erneuerung des Feuerwehrgerätehauses ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Ratsfrau Plum bittet um Mitteilung, ob die in der Vorlage beschriebenen Mieteinnahmen realisiert werden könnten.

 

Frau Grehling ergänzt die Vorlage dahingehend, dass das Ziel sein müsse, dass das Altgebäude keine Zusatzkosten bei Nichtvermietung auslöse. Es gelte, eine Ertragslage durch Vermietungen zu schaffen. Im Zweifel sollte auch in Erwägung gezogen werden, das Altgebäude für städtische Aufgaben wie z.B. der Flüchtlingsunterbringung zunutzen.

 

Ratsherr Pilgram bittet um Erläuterung der im Beiblatt „Finanzielle Auswirkungen dargestellten Folgekosten.

 

Frau Grehling führt aus, dass die Folgekosten die Kosten des Baukörpers über die gesamte Nutzungsdauer des Gebäudes beschreiben. Über die Nutzungsdauer des Neubaus summierten sich die jährlichen Kosten entsprechend auf insgesamt rd. 3,3 Mio. Euro, wie in der Spalte „Folgekosten (neu)“ dargestellt. Die Folgekosten des bisherigen Baukörpers für die Nutzungsdauer aufsummiert seien in der Spalte „Folgekosten (alt)“ mit rd. 1,2 Mio. Euro beziffert. Ein Baustein der Folgeskosten sei z.B. der nunmehr begründete Abschreibungsbedarf.

Gegenüber der ersten Planung belaufe sich die Kostensteigerung des Baus insgesamt um rd. 300.000 Euro. Die Deckung werde aus dem Wirtschaftsplan des E 26 hergestellt.

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Beschluss:

Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Umbau und Erneuerung des Feuerwehrgerätehauses Aachen-Sief zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat einstimmig, der Bereitstellung der erforderlichen zusätzlichen Mittel in Höhe von 5.300 als überplanmäßige Mittel zuzustimmen. Die Deckung erfolgt aus den in 2015 verfügbaren Mitteln für das „Nichtschulische Reparaturprogramm“ aus PSP 5-011401-900-00100-9901.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?SILFDNR=3246&TOLFDNR=68587&selfaction=print