05.05.2015 - 8 Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen i...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Ratsfrau Linsen von Thenen kündigt an, gegen die drei Satzungsänderungen in Bezug auf die Elternbeiträge zu stimmen, da hieraus höhere Belastungen für Familien entstünden.

 

Ratsherr Teuku kündigt an, der Satzungsänderungen zu TOP 8 und 10 ebenfalls nicht zuzustimmen, da sich das Grundsatzprogramm der Piraten-Fraktion gegen die Erhebung von Elternbeiträgen im KiTa-Bereich ausspreche.

 

Ratsherr Prof. Dr. Kronenberg gibt an, die Erhöhung der Elternbeiträge ebenfalls zunächst skeptisch betrachtet zu haben. Allerdings beschränke sich die Erhöhung in der Einkommensstaffelung auf die einkommensstärkeren Beitragspflichtigen. Zudem sei die Staffelung der Beiträge überarbeitet worden, sodass sich eine Entlastung der einkommensschwächeren Familien ergeben habe. So werde bspw. die Grenze, ab der überhaupt eine Beitragspflicht entstünde, sogar angehoben. Im Ergebnis entlaste die Erhöhung damit die einkommensschwächeren Eltern, sodass der Vorlage aus seiner Sicht zugestimmt werden könnte.

 

Ratsherr Helg führt aus, dass eben die Belastung von einkommensstärkeren Familien zu einer verstärkten Verlagerung in die private Kinderbetreuung führen werde. Daher werde er der Erhöhung der Elternbeiträge in TOP 8 und 10 ebenfalls nicht zustimmen.

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Beschluss:

Der Finanzausschuss nimmt die Empfehlung des Kinder-und Jugendausschusses zur Kenntnis und  empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich mit drei Gegenstimmen, die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Inanspruchnahme von Kindertageseinrichtungen im Sinne des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz), zuletzt geändert durch den 4. Nachtrag vom 03.07.2013 in der vorgelegten neuen Fassung zu beschließen.

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Anlagen zur Vorlage