05.05.2015 - 3 Mitteilungen und Berichte

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Beratung

Frau Grehling berichtet, dass die Entwicklung der Gewerbesteuer besorgniserregend sei. Derzeit läge der Stand bei ca. 162 Mio. Euro und damit deutlich unter dem Ansatz in Höhe von 183 Mio. Euro. Der derzeitige Stand läge damit unterhalb des Gewerbesteuerstandes im Mai des Vorjahres. Aufgrund des aktuellen Standes sei davon auszugehen, dass der Ansatz am Jahresende nicht erreicht werde.

 

Die Entwicklung der Einkommenssteuer hingegen sei erfreulich. Die Abrechnung des 1. Quartals 2015 schließe um rd. 2 Mio. Euro höher ab als die erste Quartalsabrechnung im Jahr 2014. Die Einkommenssteuer sei damit nach Hochrechnungen geeignet, andere Steuerrückstände zu kompensieren. Die Quartalsabrechnung des 2. Quartals werde hier genauere Prognosen zulassen.

 

Aus der Ertragssituation ergäbe sich demnach aktuell noch kein akuter Handlungsbedarf.

 

Weiterhin berichtet Frau Grehling über den Bericht des Landes zur Finanzsituation der Kommunen in NRW. Allgemein ergebe sich daraus, dass das Gewerbesteueraufkommen in NRW insgesamt rückläufig und die allgemeine Steuerentwicklung stagnierend sei. Anders sei dies in anderen Bundesländern.

 

Dem Auftrag des Finanzausschusses aus der Sitzung am 03.03.2015 folgend erläutert Frau Grehling zudem die Bedeutung des Gesetzentwurfes des Bundes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen. Der Gesetzentwurf sehe eine Förderung in Höhe von 3,5 Mrd. Euro vor, worauf rd. 1,12 Mrd. Euro auf NRW entfielen.

Sie weist darauf hin, dass es sich bisher lediglich um einen Gesetzentwurf handle. Außerdem sei insbesondere die Verteilung der Mittel innerhalb NRW’s noch vollkommen unklar. Diskutiert werde die Ausschüttung der Mittel entsprechend dem Verteilungsschlüssel nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG). Der Städtetag setze sich für eine unbürokratische und pauschalierte Auszahlung der Förderung ein. Insbesondere eine Projektbindung der Mittel solle vermieden werden.

 

Außerdem berichtet Frau Grehling über den Stand der Kassenkredite. Satzungsgemäß sei ein Höchststand von 500 Mio. Euro erlaubt. Derzeit sei der Stand sehr hoch und läge bei rd. 380 Mio. Euro.

 

Ergänzend nimmt Frau Grehling Bezug auf die im Finanzausschuss diskutierten, möglichen Zinssicherungsmaßnahmen. Sie gibt an, dass die beauftragen Nachverhandlungen an sich nicht erfolgreich waren, die allgemeine Zinsentwicklung allerdings dazu führe, dass nunmehr verbesserte Konditionen vorlägen.

 

Frau Gort stellt in einer Präsentation die Entwicklung und die derzeitige Situation in Bezug auf die Liquiditätskredite dar. Sie erläutert insbesondere, dass der derzeitige Bestand der Liquiditätskredite auf einem historischen Höchststand läge, aufgrund der Zinsmarktsituation die Zinsbelastung des Haushaltes allerdings sehr niedrig ausfalle. Aus diesem Grund sollten aus Sicht des Finanzdezernates Zinssicherungsmaßnahmen ergriffen werden, deren Zulässigkeit ebenfalls dargestellt wird.

Konkret biete der Markt derzeit Zinssätze zwischen 0,29% bei einer Laufzeit von 4 Jahren und 1,05% bei einer Laufzeit von 10 Jahren.

Die Präsentation ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Frau Grehling stellt klar, dass die Zinssicherungsmaßnahmen nur die Kredite zur Liquiditätssicherung, nicht aber die Investitionskredite beträfen. Die Investitionskredite würden weiterhin ohnehin konservativ und langfristig aufgenommen.

Für die Liquiditätskredite seien gestaffelte Zinssicherungen angestrebt. So sollen zunächst einmal bis zu 100 Mio. Euro festverzinst angelegt werden.

Außerdem sei die Verwaltung bestrebt, weiterhin Rahmenverträge mit verschiedenen Banken auszuhandeln. Hier sei aber in einem Fall bisher keine Verbindlichkeit erzielt worden. Insgesamt solle erreicht werden, dass der Stadt mehr Angebote verschiedener Banken vorliegen.

 

Ratsherr Prof. Dr. Kronenberg zeigt sich erfreut, dass durch die Verschiebung der Entscheidung Geld eingespart werden konnte. Er fragt nach, ob sich die Einsparung beziffern ließe.

 

Frau Grehling rechnet vor, dass sich die Einsparung aus der Zinsdifferenz gegenüber den letzten Angeboten zur Zinssicherung auf etwa 150.000 Euro/160.000 Euro per anno belaufe.

 

Ratsfrau Plum bestätigt, dass die geplante Zinssicherung wichtig zur Erlangung einer Planungssicherheit sei. Die Angebote niederländischer Banken, die für die Gewährung eines Darlehens ihrerseits Zinsen zahlen würden, bittet sie kritisch zu prüfen.

 

Frau Grehling führt aus, dass andere Kommunen einen Versuch gewagt hätten. Diese Erfahrungen blieben abzuwarten. Kritisch seien in diesem Zusammenhang nicht evtl. Zinssprünge, sondern vielmehr möglicherweise fehlende Liquidität zum Laufzeitende, da die Kredite lediglich monatsweise aufgenommen werden.

 

Ratsherr Pilgram bittet darum, die Präsentation bereits vorab in Allris einzustellen.

Er stimmt Ratsherrn Prof. Dr. Kronenberg zu, dass es erfreulich sei, dass Einsparungen erzielt werden konnten. Allerdings sei es alarmierend, dass Liquiditätskredite in dieser Größenordnung notwendig seien. Dies zeige, dass die Stadt dringenden Konsolidierungsbedarf habe. Er verweist hierzu auch auf die Ausführungen von Frau Grehling zur Situation des Gewerbesteueraufkommens.

 

Frau Grehling stellt in diesem Zusammenhang klar, dass sie nicht davon ausgehe, dass das derzeitige Defizit von rd. 21 Mio. € zwischen Ansatz und derzeitiger Sollstellung am Ende des Jahres ausgeglichen werden müsse. Der Ansatz wird allerdings voraussichtlich nicht erreicht werden. Sie verweist zudem darauf, dass die Entwicklung des Steueraufkommens nicht nur in Aachen, sondern in ganz NRW problematisch sei.

Sie bestätigt dennoch, dass ein Konsolidierungsbedarf bestehe.

Sie weist außerdem darauf hin, dass der Entwurf des Jahresabschlusses 2013 in die Ratssitzung am 20.05.2015 eingebracht werde. Auch wenn der Jahresabschluss deutlich besser abschließe als geplant, so verringere sich der Differenzbetrag im Vergleich zu den Vorjahren doch erheblich. Ab dem Jahr 2014, in dem der Rückgang der Gewerbesteuer spürbar wurde, sei mit einer merklichen Verbesserung nicht mehr zu rechnen.

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Anlagen