19.05.2015 - 7 Einrichtung von Schwerpunkt-Schulen im Primarbe...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Die Einrichtung von Schwerpunkt-Grundschulen wird von den Vertretern aller Fraktionen begrüßt.

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Beschluss:

  1. Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung einstimmig zustimmend zur Kenntnis und beschließt, gemäß § 20 Abs. 6 Schulgesetz NRW die GGS Am Höfling und die GGS Montessori-Schule Eilendorf als Schwerpunktschulen für  die Förderschwerpunkte Geistige Entwicklung (GE)  sowie Körperliche- und Motorische Entwicklung (KM), ab 01.08.2015 zu bestimmen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Zustimmung bei der Oberen Schulaufsichtsbehörde einzuholen.

 

  1. Der Schulausschuss beschließt einstimmig, die zu benennenden Schwerpunktschulen entsprechend den besonderen Bedarfen an räumlicher und technischer Ausstattung sukzessive zu entwickeln.