19.05.2015 - 6 Änderung der Satzung für die städtischen Wochen...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss
- Datum:
- Di., 19.05.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 23 - Fachbereich Immobilienmanagement
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Herr Moselage war erstaunt, dass man auf dem Wochenmarkt außer einem Blindenhund keine Hunde an der Leine führen dürfe und das auch das mit sich führen von Fahrrädern verboten sei. Er bezog sich insbesondere auf § 8 Absatz 3 Ziffern 5 u. 6 der neuen Marktsatzung und hielt diese Regelung für übertrieben.
Herr Baal konnte keinen Grund erkennen, warum diese Regelung geändert werden soll. Bisher sei es diesbezüglich nie zu Problemen gekommen. Er vermutete, dass hier auch hygienische Gründe gegen das Mitführen von Hunden sprechen könnten. Das Verbot zum Mitführen von Fahrrädern läge vermutlich an den doch teilweise sehr engen Wegen auf dem Wochenmarkt.
Herr Moselage stellt dennoch einen Änderungsantrag zur Vorlage, dass der § 8 entsprechend verändert werden solle.
Der Änderungsantrag wurde zur Abstimmung gestellt und mit 11 Nein-Stimmen bei 4 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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20,1 kB
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2
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76,3 kB
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