19.05.2015 - 7 Aachen-Strategie-Wohnen - Aktualisierung und te...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss
- Datum:
- Di., 19.05.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 23 - Fachbereich Immobilienmanagement
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Herr Frankenberger merkte zu Beginn der Beratung an, dass das Gutachten bereits in der Märzsitzung vorgestellt wurde. Dieser Tagesordnungspunkt diene dazu, dass die in der Vorlage aufgeführten Aufträge prioritär umgesetzt werden.
Herr Kuckelkorn teilte mit, dass sich seine Fraktion dem Beschlussvorschlag anschließen werde. Gerade die Entwicklung des Baugebietes Richtericher Dell sollte in nächster Zeit auch unter der Beteiligung der gewoge umgesetzt werden. Er merkte an, dass es hinsichtlich der Flächenfestsetzungen im neuen FNP zuletzt kleinere Irritationen gab und bat Herr Frankenberger diesbezüglich nochmal Stellung zu beziehen.
Herr Baal berichtete, dass der Planungsausschuss in seiner Sitzung zu diesem Thema keinen Beschluss gefasst habe, damit dem WLA nicht vorweg gegriffen würde.
Er wies darauf hin, dass mit einem heutigen Beschluss auch noch rechtzeitig die Finanzmittel für den Haushalt 2016 eingestellt werden könnten.
Frau Hörmann stellte zum 4. Punkt der Vorlage fest, dass im Rahmen des Baulandmonitorings alle Baugenehmigungen erfasst werden sollten. Zu Punkt 5 fragte sie, ob noch ein weiteres Gutachten erforderlich werde.
Herr Frankenberger teilte zur Frage von Frau Hörmann mit, dass es insgesamt fünf Handlungsschwerpunkte gäbe, die auch so bestehen bleiben sollen. Es könne jedoch sein, dass Anpassungen in den einzelnen Handlungsschwerpunkten vorgenommen werden müssten.
Zur Flächenfrage von Herrn Kuckelkorn erläuterte er, dass der Gutachter für das Einfamilienhaus 350 m² und für das Mehrfamilienhaus 100 m²/Wohneinheit Nettoflächenbedarf empfehle(Bundesdurchschnitt). Die Stadt Aachen hat bisher bei den Überlegungen zum Neuentwurf des Flächennutzungsplanes 2030 einen Flächenbedarf von 350 m² (Einfamilienhaus), bzw. 100 m²/Wohneinheit (Mehrfamilienhaus) zugrunde gelegt, jedoch sei dies der Bruttoflächenbedarf.
Die Stadt Aachen geht ressourcensparender mit den Flächen um als der vom Gutachter zugrunde gelegte Bundesdurchschnitt.
Im weiteren Verfahren seien u.a. die zugrunde zu legenden Flächen mit den landesplanerischen Zielvorgaben in Einklang zu bringen und mit der Bezirksregierung abzustimmen.
Beschluss:
Der Wohnungs– und Liegenschaftsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung einstimmig zustimmend zur Kenntnis. Die in der Vorlage aufgeführten Aufträge (Ziffer 1-5) sollen prioritär umgesetzt werden. Dazu soll sich die Verwaltung an dem im Gutachten beschriebenen Szenario „Wirtschafts+“ orientieren.