06.05.2015 - 3 Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner

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Beratung

 Frau Bezirksbürgermeisterin Köhne erläutert zunächst das Verfahren in der Einwohnerfragestunde und weist darauf hin, dass nur Bürger, die in Richterich wohnhaft sind, berechtigt sind, Fragen zu stellen. Sie empfiehlt den anwesenden Bürgerinnen und Bürgern aus anderen Stadtteilen, ihre Fragen an die zuständigen Gremien zu stellen, bei allumfassenden städtischen Angelegenheiten an den Rat.

Herr P.richtet folgende Frage an die Verwaltung:

Wie Sie auch sicherlich wissen, basiert der heutige Tagesordnungspunkt 5 (neu TOP 6) auf einer bereits veralteten Verwaltungsvorlage. In der heutigen, wie auch in der neuen Verwaltungsvorlage sowie im Quaestio 2014 Gutachten fehlen Aussagen zum Leitprojekt des Masterplans „Klimaschutzsiedlung Richtericher Dell“ und zur Umgehungsstraße Richterich, die dem 2. Bauabschnitt zuzurechnen ist. Warum werden in allen diesen Unterlagen keine Ausführungen mehr zu diesen, für eine „Ausdifferenzierung der Richterichter Dell“ sehr wichtigen Inhalten gemacht und ist nun mindestens der 1. Bauabschnitt doch vor dem Bau der Umgehungsstraße geplant?

Frau Bezirksbürgermeisterin Köhne stellt klar, dass es bei den Beratungen zu TOP 5 (neu: TOP 6) ausschließlich um die Vorstellung des Quaestio-Gutachtens gehe. Die Beantwortung der Frage wird an die Planungsabteilung des Fachbereichs Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen weitergeleitet und schriftlich beantwortet.

Herr M. stellt folgende Frage an die Verwaltung:

Der Gutachter Quaestio 2014 schränkt seine Aussagen an mehreren Stellen (u.a. S. 28,29,84 und 90) dahingehend ein, dass seine Schlussfolgerungen ohne Kenntnis der Innenentwicklungspotentiale (sprich Baulandkataster) nicht aussagekräftig und auch nicht als Grundlage für den FNP 2030 tauglich sind. Wieso bringen sie jetzt schon diese Verwaltungsvorlage ins Verfahren, obwohl noch erhebliche Einschränkungen aus weiteren Gutachten (Baulandkataster) zu erwarten sind?

Herr Frankenberger, Abteilungsleiter im Strategischen Immobilienmanagement, verweist hierzu auf die Ausführungen in der heutigen aber auch in der nachfolgenden Vorlage für die nächste Sitzung des  Planungs- bzw. Wohnungs- und Liegenschaftsausschusses. Bei dem Gutachten gehe es zunächst um die Ermittlung von Bedarfen, Bevölkerungsprognosen und daraus abgeleitet um Wohneinheiten und Flächenbedarf. Dieser müsse anschließend reduziert werden um die Innenentwicklungspotentiale, z.B. Baulücken. Das hierzu durch den Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung (FB 62) erstellte Monitoring werde in den nächsten Wochen verwaltungsintern vorgestellt und abgestimmt.

Nachfrage Herr M.: Was geschieht, wenn sich nach der Erfassung der Lücken herausstellt, dass die zusätzlichen Bedarfe nicht mehr so hoch sind?

Herr Frankenberger erklärt, dass die freien Flächen sowohl beim Fachbereich Immobilienmanagement als auch beim Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsplanung grundsätzlich bekannt seien und lediglich katalogisiert werden müssten. Es handelt sich um rudimentäre Restflächen sowie um Klärung von Fragen zum Geschossbau etc. Er gehe davon aus, dass es sich um weniger als 5% handelt.

Herr L. richtet folgende Frage an die Verwaltung:

Wie stehen Sie zu dem Fakt, dass sich im Gutachten Quaestio 2014 und der Bevölkerungsvorausberechnung von IT.NRW das unterstellte „Wachstum“ von Aachen ausschließlich aus einem bereits vergangenen Zeitabschnitt von 2012-2015 herleitet?

Herr Frankenberger erklärt, dass die 7 Kritikpunkte, die von der BürgerInteressen Richtericher Dell (BI-Dell) bereits schriftlich an die Verwaltung gerichtet wurden, bekannt seien und mit dem Gutachter diskutiert wurden. Bei dem 2. und 7.Punkt (Gegenüberstellung der Diagramme) handelt es sich jeweils um Schreibfehler, auf die er in seinem Vortrag zu TOP 5(neu TOP 6) eingehen werde. Die übrigen, von der BI-Dell vorgebrachten Kritikpunkte, wurden vom Gutachter widerlegt. Das Schreiben der BI-Dell werde noch schriftlich beantwortet.

Herr L. bittet sowohl hinsichtlich der Schreibfehler als auch hinsichtlich der Kritikpunkte die Belege des Gutachters beizufügen.

Frau H. stellt folgende Frage an die Verwaltung:

Das Gutachten Quaestio 2014 fordere 135 ha Nettowohnneubaufläche ohne Gewerbeflächen. Dazu würden sich ca. noch 100 ha erforderliche Nebenbauflächen zu einer Bruttowohnneubaufläche von ca. 235 ha addieren. Das wäre weit mehr als der bisherige „neue“ FNP 2030 AC ausweisen möchte. Dabei waren die Grundlagen für den „neuen“ FNP 2030 wesentlich optimistischer als im Quaestio 2014 Gutachten. Wie erklären Sie sich diese eklatante Diskrepanz und diesen Widerspruch?

Herr Frankenberger erklärt, dass bei der Erstellung des neuen FNP und beim Quaestio Gutachten von unterschiedlichen Voraussetzungen ausgegangen werde. Beim FNP sei man von einem sparsamen, geringeren Flächenbedarf ausgegangen, der Gutachter habe sich am Bundesdurchschnitt orientiert und einen größeren Bedarfsanspruch gesehen. Die Verwaltung favorisiere jedoch im Vergleich zum Bundesdurchschnitt eine engere Bebauung. Als Beispiel nennt Herr Frankenberger die durchschn. Grundstückgröße im Neubaugebiet Alter Tivoli von 180m². Deshalb schlägt die Verwaltung vor, dem Gutachter in diesem Punkt nicht zu folgen.

Herr B. richtet folgende Frage an die Verwaltung:

Im Masterplan 2006/2012 waren für die Richtericher Dell 28% der Bebauung als Geschosswohnungsbau vorgesehen. Quaestio empfiehlt nun eine Reduzierung von 45% auf 15% im  Bauabschnitt 1 und insgesamt auf 15% statt der vorgesehen 28%. Das hat erhebliche Auswirkungen auf die bestehenden Planungen. Wie stehen Sie zu diesen Empfehlungen von Quaestio stehe und wo sind diese in Ihrer Vorlage berücksichtigt?

Herr Frankenberger weist darauf hin, dass dies genau die eben erklärte Diskrepanz bei der Berechnung des Flächenbedarfs sei. Der Gutachter sieht einen größeren Flächenbedarf und favorisiere eine lockere Bebauung.

Herr B. fragt nach, ob die Planungen für Richtericher Dell wie vorgestellt bleiben.

Herr Frankenberger verweist auf die Vorlage. Die Verwaltung folgt hier den Ausführungen im Gutachten. Sie schlägt vor, den 1. Bauabschnitt des Neubaugebietes Richtericher Dell zeitnah zu realisieren. Parallel zur Vermarktung des 1. Bauabschnitts soll eine begleitende Evaluation erfolgen. Hieraus gewonnene Erkenntnisse sollen bei der Realisierung des 2.-4. Bauabschnitts berücksichtigt werden.

Herr v.R. stellt folgende Frage:

Meine Frage bezieht sich auf die Vorlage zum Bolzplatz Tute Patt in Horbach. Der Bolzplatz grenzt einseitig an Wohnbebauung. Nach meinem Empfinden habe die Nutzung des Platzes durch Erwachsene in der letzten Zeit zugenommen, dies habe fast vereinsmäßigen Charakter. Die Parkplatzsituation im Wiesenweg sei schwierig, da die Nutzer mit dem PkW kommen. Der Bolzplatz sei doch eigentlich für Kinder und Jugendliche vorgesehen, in der Vorlage sei jedoch eine Nutzung durch Erwachsene vorgesehen.

Frau Bezirksbürgermeisterin Köhne stellt klar, dass es bei ihrer Anfrage darum ging, zu klären, welche Nutzung aus Sicht der Verwaltung auf dem Bolzplatz möglich und zulässig sei. In Richterich gebe es auch andere Bolz- und Spielplätze, z.B. Schönauer Friede und Parkstr., die durch Erwachsene genutzt werden und direkt an die Wohnbebauung grenzen.

Man habe hier einen Interessenkonflikt zwischen den berechtigten Interessen der Anwohner und den Nutzern dieses großen Platzes. Frau Bezirksbürgermeisterin Köhne weist darauf hin, dass in der heutigen Sitzung keine Entscheidung getroffen werde, sie den Konflikt vielmehr mit den Anwohnern gemeinsam lösen und zu einer für alle tragbaren Lösung kommen möchte. Grillen und Alkoholkonsum gehöre sicher nicht zur gewünschten Nutzung des Platzes.

Herr v.R. übergibt eine Unterschriftenliste von Anwohnern an Frau Bezirksbürgermeisterin Köhne, die sich gegen eine Freigabe der Nutzung des Bolzplatzes für Erwachsene aussprechen.

Frau v.R. stellt folgende Frage:

Ich sehe aktuell Probleme durch die übermäßige Lärmbelastung, das vereinsmäßige Spielen, Entzündung von Feuer, Alkohol- und Drogenkonsum auf dem Platz. Dies passiere nicht nur –aber überwiegend – durch die Erwachsenen. Der Außendienst des Ordnungsamt käme nicht oder zu spät. Ich habe das Gefühl, dass sich nichts geändert habe, man versuche, die Probleme auf die Anwohner abzuwälzen. Da es bereits jetzt nicht funktioniere, sei zu befürchten, dass sich die Probleme durch die Ausweitung des Nutzerkreises auf Erwachsene verstärken werde.

Frau Bezirksbürgermeisterin Köhne verweist nochmals auf ihr Gesprächsangebot und darauf, dass es in Richterich zwei Bolzplätze in unmittelbarer Nähe zur Wohnbebauung gebe, an denen es keine Konflikte gebe.

Frau S. stellt folgende Frage:

Man hat den Eindruck, dass die Jugendlichen seit der Nutzung des Bolzplatzes durch Erwachsene am Wochenende offensichtlich von ihrem Bolzplatz vertrieben werden und ihren Treffpunkt zum Ausweich-Treffpunkt auf der Straße am „Christus-Kreuz“ (Ecke Wiesenweg/Scherbstr.) verlagert haben. Die gleichzeitige Nutzung durch beide Gruppen sei nicht kompatibel. Darüber hinaus werden die Immissionsrichtwerte bis max. 60dB von Erwachsenen übertroffen, z. B. durch laute Zurufe und durch die Tatsache, dass der vernehmbare gesamte Schall-Pegel wegen der Höhenlage und der offenen Wohnbebauung bis zum tiefer gelegenen Wohnviertel dringe. Außerdem wird die Wiese des Bolzplatzes durch das Fußballspielen der Erwachsenen zerstört. Ist es möglich, die mit dem Auto anreisenden Fußballspieler auf das große Spiel- und Freizeitgelände an der Schloss-Rahe-Str./Alter Bahndamm in Laurensberg zu verweisen?

Frau Bezirksbürgermeisterin Köhne bietet an, auch diese Punkte und den Vorschlag mit in das gemeinsame Gespräch zu nehmen. Anschließend wird eine schriftliche Beantwortung erfolgen.

Frau W. äußert ihr Unverständnis über die Aufregung. Ihr Grundstück grenze direkt an den Bolzplatz. Sie empfinde die Lärm- und Müllbelästigung durch die Jugendlichen als wesentlich höher als die durch die Erwachsenen.

Frau M. möchte von der Verwaltung wissen, ob klar sei, dass die Umgehungsstraße zuerst und dann erst das Baugebiet Richtericher Dell gebaut wird.

Herr Frankenberger erklärt, dass hier der Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen zuständig sei. Er verweist jedoch auf einen Beschluss des Planungsausschusses vom 6.3.2014, wonach eine parallele Planung vorgesehen sei.

Frau Bezirksbürgermeisterin Köhne ergänzt, dass es sowohl von der Bezirksvertretung Aachen-Richterich als auch vom Planungsausschuss einen Grundsatzbeschluss gebe, wonach es keinen zusätzlichen Verkehr für die bereits bestehenden Straßen geben darf.

 

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