09.06.2015 - 3 Mitteilungen und Berichte
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Gremium:
- Finanzausschuss
- Datum:
- Di., 09.06.2015
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Beratung
Frau Grehling berichtet, dass die Quartalsabrechnungen des 2. Quartals noch nicht vorlägen und daher noch keine Veränderung des voraussichtlichen Steueraufkommens absehbar sei.
Aktuell betrage das Anordnungssoll der Gewerbesteuer rd. 167 Mio. €. Hierin berücksichtigt seien teilweise bereits Korrekturbuchungen aufgrund der Zuordnung von Gewerbesteuererstattungen in Vorjahre. Im Jahr 2015 seien insgesamt Rückerstattungen in Höhe von rd. 12 Mio. € angefallen, die den Vorjahren zuzuordnen seien.
Da die 2. Quartalsabrechnung noch nicht vorliege, verbleibe es zunächst bei der angenommenen Verbesserung in Bezug auf den Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer, sodass sie weiterhin davon ausgehe, dass die voraussichtlichen Verbesserungen von Steuern und Steueranteilen die prognostizierten Verschlechterungen insbesondere der Gewerbesteuer ausgleichen.
Sie weist weiter darauf hin, dass aufwandsseitig besondere Vorsicht geboten sei, insbesondere, wenn mit dem Eingehen rechtlicher Verpflichtungen Belastungen für die Folgejahre entstünden. Sie werden nunmehr nicht mehr durch Dez. II mitgetragen. Ausgenommen seien hiervon selbstverständlich gesetzliche Verpflichtungen wie z.B. im Bereich der Unterbringung von Asylbewerbern und deren Integration. Sie gibt weiter an, dass die hierauf bezogene Vorlage für die gemeinsame Sondersitzung des Sozialausschusses, des Wohnungs- und Liegenschaftsausschusses und des Finanzausschusses derzeit vorbereitet werde.
In Bezug auf die Anfrage von Ratsherrn Prof. Dr. Kronenberg zum Stand der Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2015 führt sie aus, dass im Haushaltsplan 2015 Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt rd. 31,2 Mio. € vorgesehen seien, von denen bisher keine Verpflichtungsermächtigungen in Anspruch genommen worden seien. Dies sei nachvollziehbar, da eine Verpflichtungsermächtigung zu Auszahlungen in Folgejahren ermächtige.
Die eingeplanten Verpflichtungsermächtigungen verteilten sich u.a. auf die Bereiche Feuerwehr, Gebäudebewirtschaftung, Sport und Straßenbau.