11.06.2015 - 7 Bauleitplanverfahren im Bereich Richtericher De...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Frau Ohlmann erläutert die Vorlage der Verwaltung und geht dabei insbesondere auf die Zeitachse ein.

 

Frau Melcher stellt klar, dass die Vorlage zu diesem Punkt die politische Beschlusslage zum Thema Richtericher Dell berücksichtige. Die Verwaltung habe nicht beabsichtigt, hier eine Änderung herbeizuführen, sondern wolle lediglich die komplexen Abhängigkeiten zwischen den unterschiedlichen  Verfahren darstellen.

 

Für die SPD-Fraktion dankt Herr Kuckelkorn Frau Melcher für diese Klarstellung. Man verstehe die Vorlage der Verwaltung dementsprechend als einen Bericht über den möglichen Baubeginn unter Berücksichtigung der geltenden Beschlusslage und bitte darum, dass diese Beschlusslage auch weiterhin respektiert werde.

 

Für die CDU-Fraktion berichtet Frau Köhne, dass die Bezirksvertretung Aachen-Richterich sich in ihrer Beratung verärgert über diese Vorlage gezeigt habe. Man stehe hinter der Entwicklung Richtericher Dell, man stehe allerdings auch gegenüber den Bürgern mit der Aussage im Wort, dass zusätzliche Verkehre auf der Horbacher Straße nicht zu verantworten seien. Die Bezirksvertretung habe daher unabhängig vom Ergebnis des Gutachtens zur Verkehrsbelastung im Bebauungsplan 950 ihre Beschlüsse bekräftigt, dass die Bauleitplanung für den 1. Bauabschnitt Richtericher Dell (Bebauungsplan Nr. 950) und für die Erschließungsstraße (Bebauungsplan Nr. 955) parallel verfolgt wird. Zudem habe sie die Verwaltung beauftragt, den Bebauungsplan 955 vorrangig zu bearbeiten; ein Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan 950 soll erst erfolgen, wenn der Bebauungsplan 955 umgesetzt und die Erschließungsstraße (Ortsumgehung) fertiggestellt ist. Sie beantrage für die heutige Beschlussfassung, diesen Beschluss der Bezirksvertretung zu übernehmen.

 

Für die Fraktion der Grünen dankt Herr Rau der Verwaltung für diese Vorlage, mit der die komplexen Abhängigkeiten zwischen den ohnehin schon schwierigen Einzelverfahren deutlich gemacht würden. Im Ausschuss seien sich bislang alle einig gewesen, dass Richtericher Dell die richtige Stelle für die beabsichtigte Wohnungsbauentwicklung sei, daher müsse man sich nach seiner Auffassung auch dazu entschließen, an den Stellen, an denen es möglich sei, die Umsetzung voran zu treiben. Da der geplante erste Bauabschnitt durch eine eigenständige Baustraße erschlossen werden könne, begrenze sich die mögliche zusätzliche Belastung der Horbacher Straße auf die Verkehre, die durch die verhältnismäßig wenigen Wohneinheiten ausgelöst würden, die überhaupt vor dem Bau der Ortsumgehung realisiert werden könnten. Dabei sei noch zu berücksichtigen, dass die neuen, zukunftsweisenden Standards im öffentlichen Bereich, der neue Haltepunkt in Richterich und das heute schon sichtbare veränderte Mobilitätsverhalten der jüngeren Generation voraussichtlich einen positiven Effekt auf die Verkehrsbelastung in Richterich haben werden. Vor diesem Hintergrund halte man die Verwaltungsvorlage für sehr vernünftig und wolle daher dem Beschlussvorschlag der Verwaltung folgen.

 

Herr Feiter weist darauf hin, dass es zur Steuerung des Baubeginns der Wohnhäuser nicht notwendig sei, die Bauleitplanung zu stoppen oder zu verzögern. Da die Grundstücke des ersten Bauabschnitts sich zum allergrößten Teil in städtischem Besitz befänden, gebe es die Möglichkeit, hier über die Verkäufe regelnd einzugreifen.

 

Herr Baal betont, dass ein größeres zeitliches Delta zwischen dem Beginn der Bautätigkeit im ersten Cluster und der Fertigstellung der Ortsumgehung für den Bezirk Richterich eine Herausforderung darstellen würde. Man müsse gegenüber den Richtericher Bürgerinnen und Bürgern glaubwürdig bleiben und an der Absicht festhalten, Bebauung und Straße entsprechend der geltenden Beschlusslage in einem Zug umzusetzen. Es sei unglücklich, dass die Verwaltungsvorlage offensichtlich Verunsicherung darüber auslöse, dass diese Absicht auch weiterhin Bestand habe.

 

Frau Melcher macht darauf aufmerksam, dass der aktuell gefasste Beschluss der Bezirksvertretung Aachen-Richterich fordere, dass der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 950 erst gefasst werde, wenn die Erschließungsstraße fertiggestellt sei. Bislang habe die Beschlusslage den gleichzeitigen Baubeginn der Wohnbebauung nach Bebauungsplan Nr. 950 und der Erschließungsstraße/ Ortsumgehung Richterich nach Bebauungsplan Nr. 955 vorgesehen. Wenn sich der Planungsausschuss der Beschlussfassung in der Bezirksvertretung anschließe, bedeute dies, dass sich der Baubeginn für die Wohnbebauung des ersten Clusters nochmals deutlich nach hinten verschiebe.

 

Für die Fraktion Die Linke spricht sich Herr Beus gegen eine Beschlussfassung aus, die eine bremsende Wirkung entfalte, dies sei für das gesamte Verfahren kontraproduktiv.

 

Herr Kuckelkorn beantragt, die heutige Beschlussfassung zu vertagen, um der Verwaltung die Gelegenheit zu geben, ihre Ausführungen zu präzisieren und einen geänderten Beschlussvorschlag zu unterbreiten.

 

Herr Rau beantragt, über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen zu lassen.

 

Frau Köhne hält ihren bereits gestellten Antrag aufrecht, sich der Beschlussfassung in der Bezirksvertretung Aachen-Richterich anzuschließen.

 

Der Vorsitzende stellt zunächst den von Herr Kuckelkorn gestellten Vertagungsantrag als den weiter gehenden Antrag zur Abstimmung.

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Beschluss:

Der Planungsausschuss beschließt, die Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt auf die nächste Sitzung zu vertagen.

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Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich bei 4 Gegenstimmen und 1 Enthaltung

 

Die übrigen vorliegenden Beschlussanträge sind damit erledigt.

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Anlagen zur Vorlage

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