17.06.2015 - 9 Bezirkliche Mittel 2015
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Datum:
- Mi., 17.06.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- B 4 - Bezirksamt Aachen-Kornelimünster/Walheim
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Herr von Thenen führt aus, es wurden 2 zusätzliche Anträge auf Bezuschussung gestellt, die als Tischvorlage den Mitgliedern der Bezirksvertretung zur Beratung vorliegen und der Niederschrift als Anlage beigefügt werden. Die Anträge der Big Band Nütheim-Schleckheim und der GGS Oberforstbach werden in die Beratung aufgenommen.
1.Anschaffung einer Musikanlage
Antrag der KG Tanzgruppe Friesenrath e. V. vom 14.01.2015
Die Fraktionen befürworten die Bezuschussung zur Anschaffung einer Musikanlage in Höhe
von 737,00 €.
2.Erneuerung der Beleuchtung Sportplatz Schleidener Straße
Antrag TSV Hertha Walheim 1920 e. V. vom 24.10.2014
Der Antrag wird zurückgestellt, da der Verein derzeit den Antrag überarbeitet.
3.Anschaffung eines Beamers nebst Leinwand
Antrag des TKV Oberforstbach 1896 e. V. vom 23.02.2015
Die Fraktionen befürworten die Bezuschussung zur Anschaffung eines Beamers nebst
Leinwand in Höhe von 950,00 €.
4.Erneuerung der Beschriftung am ehemaligen Walheimer Bahnhof
Antrag der IG Walheim vom 22.05.2015
Die Fraktionen befürworten die Bezuschussung zur Erneuerung der Beschriftung am
ehemaligen Walheimer Bahnhof in Höhe von 535,50 €.
5.Sanierung der Grillhütte, Einrichtung von 2 Tischtennisplatten, Anlegen einer
entsprechenden Fläche, laufende Unterhaltungsmaßnahmen und Weiterführung der Wegeverbindungen
Antrag des Freizeit- und Erholungsvereins Walheim e. V. vom 14.04.2015
Die Fraktionen befürworten die Bezuschussung in Höhe von pauschal 10.000,00 €, die für folgende Maßnahmen vorzusehen ist:
Für die Einrichtung von 2 Tischtennisplatten,
für das Anlegen einer entsprechenden Fläche,
für laufende Unterhaltungsmaßnahmen,
für die Weiterführung der Wegeverbindungen.
Die Sanierung der Grillhütte wird nicht bezuschusst.
6.Ergänzung der Lichtanlage durch Mischpult und diverses Audiozubehör
Antrag der KG Grün-Weiß Lichtenbusch 1966 e. V. vom 26.05.2015
Mehrheitlich wird die Bezuschussung der Ergänzung der Lichtanlage durch Mischpult und
diverses Audiozubehör in Höhe von 4.368,03 € befürwortet.
7.Sturmschäden an der Schießanlage der St. Sebastianus Schützenbruderschaft, Objekt
Vennbahnstraße 10, Aachen-Walheim
Antrag auf Übernahme der nicht gedeckten Kosten aus Sturmschäden vom 27.05.2015
Die Grüne-BF entschuldigt sich, dass sie an dem interfraktionellen Gespräch nicht teilnehmen
konnte. Sie fragt nach, warum bei der Restsumme, die nicht von der Versicherung übernommen wurde, kein Eigenanteil des Vereins berücksichtigt worden ist. Es handelt sich um Altschäden. Es ist auch nicht ersichtlich, dass sich der Verein bemüht hat, aus anderen Quellen einen Zuschuss zu bekommen. Bei einer Miete von 50 Cent pro Quadratmeter, kann man erwarten, dass ein gewisser Eigenanteil vom Verein übernommen wird. Sie schlägt einen Zuschuss von 7/10 vor, der ggf. am Jahresende aufgestockt wird.
Herr von Thenen gibt zu bedenken, dass dies zwar nicht so umfänglich, aber doch im Bereich
der Kleinen Kommission erörtert worden ist. Hier gibt es einen einzigen Altvertrag von 1997, der mit dem Verein und der Stadt Aachen geschlossen wurde. Alle, die den Vertrag seitens der Gesellschaft geschlossen haben sind zwischenzeitlich verstorben und nicht mehr persönlich leistungsfähig, sodass die Gesellschaft an einem Vertrag haftet, wo die Versicherung mutmaßlich zu Recht die Leistungen abgelehnt hat und wir in diesem Sonderfall in der Kleinen Kommission beschlossen haben, diese Summe in Gänze abzudecken. Das war entscheidungserheblich gewesen und ist auch die Begründung.
Die SPD-BF regt an, ob Vertrag nicht geändert werden kann. Die Schützen in Walheim sind
auch beim nächsten Schaden nicht in der Lage, alles zu bezahlen.
Die CDU-BF weist darauf hin, dass die Miete deshalb so gering ist, weil der Verein sehr viel
selbst instandgesetzt hat. Es kommen ja auch andere Kosten auf den Verein zu, z. B. Heizung und Versicherung. Der Verein wurde aufgrund Bedingungen im Mietvertrag darauf hingewiesen, eine entsprechende Versicherung abzuschließen. Ein Antrag auf Verfügungsmittel wurde nicht gestellt, da im Verein keine Jugendlichen bis zum vollendeten 21. Lebensjahr sind.
Der Mietvertrag läuft 2016 aus. Wenn der Verein der Stadt diese Liegenschaft zurück gibt, dann ist dieses Gebäude durch die laufenden Instandsetzungen erheblich mehr wert als vorher. Die Eigenleistung – nicht nur durch die Schützen, sondern auch nebenan bei den anderen Vereinen – für diese Liegenschaft ist erheblich.
Mehrheitlich wird die Bezuschussung auf Übernahme der nicht gedeckten Kosten aus
Sturmschäden in Höhe von 1.408,39 € befürwortet.
8.Innenausstattung des neuen Probenraums im Keller des Neubaugebäudes der KiTa Aachener Straße 250
Antrag Big Band Nütheim-Schleckheim vom 15.06.2015
Die SPD-BF weist darauf hin, dass der Antrag aufgrund des Wegfalls des bisherigen Probenraumes, bedingt durch den Umbau der Kindergartens, erfolgt ist. Der neue Probenraum muss entsprechend akustisch ausgestattet werden. Sie stimmt diesem Antrag zu.
Die CDU-BF merkt noch an, dass die akustische Ausstattung notwendig ist, damit die Räume entsprechend genutzt werden können. Die Big Band ist nicht nur ein Aushängschild für den Bezirk, sondern darüber hinaus auch für die gesamte Stadt Aachen. Sie stimmt dem Antrag ebenfalls zu.
Die Fraktionen befürworten die Bezuschussung zur Innenausstattung des neuen Probenraums im Keller des Neubaugebäudes der KiTa Aachener Straße 250 in Höhe von 13.223,28 €.
9.Zuschuss zur Finanzierung des Förderkonzepts Glück an der GGS Oberforstbach
Antrag der GGS Oberforstbach vom 17.06.2015
Von der SPD-BF erklärt sich Frau Orthen zum Antrag der GGS Oberforstbach als befangen und verlässt zur der Beratung über diesen Antrag den Sitzungssaal. Sie nimmt an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Antrag nicht teil.
Die CDU-BF und SPD-BF befürworten den Antrag auf Bezuschussung in Höhe von 2.750 €.
Beschlüsse:
Die Bezirksvertretung beschließt, die nachfolgend aufgeführten Maßnahmen aus den bezirklichen Mitteln (PSP-Element 1-011904-400-4, Kostenart 53180000) wie folgt zu bezuschussen:
Die Bezirksvertretung beschließt einstimmig, der Tanzgruppe Friesenrath e. V. für die Anschaffung einer Musikanlage einen Zuschuss in Höhe von 737 € zur Verfügung zu stellen.
Die Bezirksvertretung beschließt einstimmig, dem TKV Oberforstbach 1896 e. V. für die Anschaffung eines Beamers nebst Leinwand einen Zuschuss in Höhe von 950 € zur Verfügung zu stellen.
Die Bezirksvertretung beschließt einstimmig, der IG Walheim für die Erneuerung der Beschriftung am ehemaligen Walheimer Bahnhof einen Zuschuss in Höhe von 535,50 € zur Verfügung zu stellen.
Die Bezirksvertretung beschließt einstimmig, dem Freizeit- und Erholungsverein Walheim e. V. einen Zuschuss in Höhe von pauschal 10.000 € zur Verfügung zu stellen der für folgende Maßnahmen vorgesehen ist:
Für die Einrichtung von 2 Tischtennisplatten,
für die Anlegung einer entsprechenden Fläche,
für laufende Unterhaltungsmaßnahmen und
für die Weiterführung der Wegeverbindungen.
Die Bezirksvertretung beschließt bei 2 Stimmenthaltungen mehrheitlich, der KG Grün-Weiß Lichtenbusch für die Ergänzung der Lichtanlage durch Mischpult und diverses Audiozubehör einen Zuschuss in Höhe von 4.368,03 € zur Verfügung zu stellen.
Die Bezirksvertretung beschließt bei 2 Stimmenthaltungen mehrheitlich, der St. Sebastianus Schützenbruderschaft Walheim für die Übernahme der nicht gedeckten Kosten aus Sturmschäden am Objekt Vennbahnstraße 10 einen Zuschuss in Höhe von 1.408,39 € zur Verfügung zu stellen.
Die Bezirksvertretung beschließt einstimmig, unter Vorbehalt der Genehmigung durch die Kämmerin, der Big Band Nütheim-Schleckheim zur Herstellung der akustischen Voraussetzungen im neuen Probenraum insgesamt 13.223,28 € zur Verfügung zu stellen.
Die Bezirksvertretung beschließt einstimmig, unter Vorbehalt der Genehmigung durch die Kämmerin, der GGS Oberforstbach zur Finanzierung des Förderkonzepts Glück insgesamt 2.750 € zur Verfügung zu stellen.
Anlagen zur Vorlage
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313,2 kB
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Anlagen
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1
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2
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