10.06.2015 - 7 XI. vereinfachte Änderung Bebauungsplan Nr. 592...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
- Datum:
- Mi., 10.06.2015
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Herr Kelberlau erläutert die geplanten Änderungen und steht für Fragen zur Verfügung.
Auf Nachfrage von Frau Schmitt-Promny, ob sich Änderungen hinsichtlich der Größe des geplanten Supermarktes ergeben, legt Herr Kelberlau dar, dass dies seines Wissens nach nicht der Fall sei, wird aber eine entsprechende Information noch für die nächste Sitzung der Bezirksvertretung erstellen.
(Anmerkung zum Protokoll:
Nach Auskunft des FB 61 hat sich bezüglich des großflächigen Einzelhandels seit dem Bauantrag im Jahr 2013 keine Änderung ergeben, d. h. der heutige Planungsstand entspricht dem, was bereits von der Bauaufsicht genehmigt wurde Dabei wurde die Grenze zwischen dem MK 1 und MK 2 innerhalb
des Ursprungsbebauungsplanes übersehen mit der Folge, dass hierfür keine Befreiung erteilt wurde. Die nun im Rahmen der XI. Änderung geplante Verschiebung berücksichtigt somit die ursprüngliche Planung.)
Auf weitere Nachfrage von Frau Schmitt-Promny, welche sonstigen Veränderungen sich ergeben, erläutert Herr Kelberlau, dass eine geringfügige Verschiebung der Baugrenzen sowie der angedachten Firsthöhe erfolge; alle Grenzvorgaben hinsichtlich der Grund- und Geschossflächenzahl werden jedoch eingehalten.
Frau Schmitt-Promny möchte weiterhin wissen, in welchem Umfang Flächen für den sozialen Wohnungsbau eingeplant werden.
Hierzu erklärt Herr Kelberlau, dass es sich um ein komplett frei finanziertes Objekt handele und die Schaffung von sozialem Wohnungsbau nicht vorgesehen sei. Der Beschluss des Rates, eine bestimmte Anzahl von Wohnungen für den sozialen Wohnungsbau zu errichten, sei nur bei neuen Bebauungsplänen einschlägig und greife im vorliegenden Fall nicht.
Die Fraktionen von Bündnis 90 / Die Grünen, SPD und Die Linke äußerten hierzu ihr Unverständnis und regten an, dies auch in den Beschluss mit aufzunehmen. Außerdem wurde eine Vorstellung des Bauvorhabens durch die Gewoge in der nächsten Sitzung gefordert
Herr Kusch möchte wissen, inwieweit sich durch die geplanten Änderungen Veränderungen in der Anzahl der Stellplätze ergeben werden.
Herr Kelberlau legt dar, dass sich ein höherer Stellplatzbedarf ergebe, welcher in der jetzigen Planung aber mit abgefangen werde.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Planungsausschuss, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB die Änderung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung der XI. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 592 – Gut Kullen / Erweiterung Dreiländer-Carrée - in der vorgelegten Fassung zu beschließen.
Sie drückt ihr starkes Befremden darüber aus, dass bei dem geplanten Bauvorhaben kein sozialer Wohnungsbau vorgesehen wird.
Die Bezirksvertretung Laurensberg bittet darum, das Projekt in der nächsten Sitzung durch die GeWoGe vorstellen zu lassen.
Anlagen zur Vorlage
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