25.08.2015 - 6 Die Neubauten der Kindertagesstätten und Schule...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Betriebsausschuss Gebäudemanagement
- Datum:
- Di., 25.08.2015
- Status:
- gemischt (Niederschrift freigegeben)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- E 26 - Gebäudemanagement
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Herr Schavan führt zur eingebrachten Vorlage aus, dass mit dieser Ausarbeitung die beiden SPD –Anfragen vom Mai 2015 beantwortet würden.
Die Anfragen seien grundsätzlich in einer Ratssitzung zu beantworten. Die Betriebsleitung möchte sie jedoch aufgrund der Fachlichkeit den Mitgliedern des Betriebsausschusses zur Kenntnis geben.
So stehe laut „Hinweise zum kommunalen Energiemanagement“ des Arbeitskreises Energiemanagement des Deutschen Städtetages Bauvorhaben der oberste Planungsgrundsatz voran, dass bei allen kommunalen Bauvorhaben die Summe aus Investitions-, Betriebs- und Folgekosten über die Lebensdauer der Gebäude zu minimieren sei.
Ein einheitliches, an den Zielen „Energieeinsparung“ und „ Energieeffizienz“ orientiertes Verwaltungshandel könne durch Energieleitlinien ermöglicht werden.
Dieser oberste Planungsgrundsatz habe sich im Leitfaden „Aachener Planungsbausteine“ etabliert.
Zu den weiteren Inhalten trägt Frau Dipl. Ing. Ulrike Leidinger, Teamleiterin des Teams Energiemanagement/Gebäudeautomation, ergänzt um ein Hand-Out vor.
Sie legt dar, dass die in Aachen im maßgeblichen Zeitraum von 2010 – 2015 gebauten und seitdem bewirtschafteten Kindertagesstätten und Schulen so unterschiedlich seien, dass ein unmittelbarer Vergleich schwer möglich sei.
Sie beschreibt die Methodik des Vergleichs und hebt hervor, dass zum Herstellen der Vergleichbarkeit die Bauwerkskosten, die Kostengruppen 300 und 400, bezogen auf einen m² je Bruttogeschossfläche (m²/BGF) ermittelt und zu Grunde gelegt wurden.
Als Referenzwerte seien Werte des Baukosteninformationszentrums der deutschen Architektenkammern (BKI) – zumindest für die Bauten nach dem Aachener Standard – gegenübergestellt worden.
Der Vergleich sei exemplarisch auf 3 freistehende KiTa-Neubauten, die nach dem Aachener Standard errichtet worden sind, und diesen gegenüberstehend auf 3 ebenfalls freistehende Objekte, die vor dem Aachener Standard in den Jahren 2005, 2000 und 1998 erbaut worden sind, fokussiert worden.
Zum Vergleich der Flächen und Kosten Aachener Schule stellt sie die Differenzierung auf 3 Gebäudearten dar:
Schulen, Sporthalle sowie Mensen, jeweils erbaute nach dem Aachener Standard sowie auf einen Pavillon und zwei Sporthallen zum Teil zuzüglich OGS Bereich vor dem Aachener Standard.
Auch hier sei der Vergleich wiederum auf die Bauwerkskosten der KG 300 + 400 bezogen auf einen m²/BGF abgestellt und Werten des BKI gegenübergestellt worden.
Sie merkt an, dass Mensen sehr spezielle Gebäude seien und auch in der Datenbank des BKI eine große Spanne an Werten hinterlegt sei, ohne dass dabei hinterlegt worden sei, welcher Standard den jeweiligen Werten zu Grunde liegt.
Hervorzuheben sei zum einen der gegenüber dem BKI günstigere Wert der Sporthalle der 4. Gesamtschule, der auf eine Mischkalkulation zurückzuführen sei sowie zum anderen der günstigere Wert der Sporthalle Kaiserstraße, der auf einer Vergabe an einen Generalunternehmer basiere.
Sie merkt an, dass Vergaben an einen Generalunternehmer (GU) nach den aktuellen Vergaberichtlinien der Stadt Aachen jedoch nicht berücksichtigungsfähig seien.
Zur Frage der Kosten des Aachener Standards wurden in einem direkten Vergleich die Bauwerkskosten der KiTa Kalverbenden, Aachen und der KiTa Mariastraße, Baesweiler gegenübergestellt.
Mehrkosten seien dabei auf den jeweils ungünstigeren Fall bezogen berechnet.
Sie hält fest, dass Mehrkosten insbesondere durch den Einbau besserer Fenster sowie dem Einbau einer Lüftungsanlage – diesbezüglich sind bei der KiTa Baesweiler keine Kosten veranschlagt -
entstanden seien und insgesamt lediglich Mehrkosten von maximal 9 Prozent zu ermitteln seien.
Zur Frage der Heizkosten und deren Entwicklung erläutert Frau Dipl. Ing. Leidinger, dass zwei Faktoren für diese Berechnung maßgeblich beeinflussen.
Dies seien zum einen der Preis und zum anderen der jeweilige Standard, nach dem das Objekt errichtet worden sei.
Sie führt dies beispielhaft an Hand der KiTa Sandhäuschen aus und stellt die entsprechenden Berechnungen vor.
Zudem hält Sie fest, dass neben den eingangs erwähnten Berechnungsgrundlagen Preis und Standard auch die Nutzungsdauer bei der Betrachtung der Kostenentwicklung der Heizkosten nicht außer Acht bleiben dürfe.
Herr Schavan ergänzt die Ausführungen zusammenfassend um die Empfehlungen für das zukünftige Bauen des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hin, die im Rahmen einer Studie zu nachhaltig erbauten Unterrichtsgebäuden (Schulen) ausgesprochen worden sind.
„Ein nach den Anforderungen der EnEV ausgeführtes Referenzgebäude („Standardvariante“) ist in der Herstellung etwa 10% günstiger, als die tatsächlich ausgeführte Variante mit erhöhten Anforderungen an ein Plusenergiegebäude.
Die laufenden Betriebskosten sind dagegen in der Standard-Variante um 66 % höher.
Auf den Lebenszyklus bezogen muss bei der Standardvariante von etwa 21% höheren Gesamtkosten ausgegangen werden.
So wird durch moderat erhöhte Baukosten der kommunale Haushalt langfristig entlastet und gleichzeitig das finanzielle Risiko im Zuge steigender Energiepreise weitgehend reduziert.
Auch ökologisch lohnt sich die Investition in mehr Qualität.
In der Gesamtbilanz der Indikatoren wird die negative Umweltwirkung im Vergleich zur Standard-Variante halbiert, die Reduktion der CO2-Emissionen beträgt 77 %.“
Abschließend weist Herr Schavan darauf hin, dass der Aachener Standard durch den zum 01.01.2019 in Kraft tretenden Niedrigst-, Null- oder Plusenergiegebäude – Standard (NN+E – Standard) abgelöst werde.
Er plädiert dafür, sich schon jetzt mit diesem neuen Standard zu beschäftigen und erste Umsetzungserfahrungen zu machen.
Er betont, dass andere Städte diesen Standard schon jetzt bei der Errichtung von Gebäuden anwenden und auch Aachener Architekten dabei mitwirken würden.
Der Ausschussvorsitzende Ratsherr Höfken bedankt sich für die Ausführungen und bittet dieses Thema weiter auszuarbeiten und eine entsprechende Vorlage in einer künftigen Ausschusssitzung einzubringen.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Das Ausschussmitglied Herr Radermacher verlässt vor der Beschlussfassung um 18:30 Uhr die Sitzung.
Beschluss:
Der Betriebsausschuss nimmt den Bericht des Gebäudemanagements zur
Ratsanfragen der SPD – Fraktion vom 19.05.2015 zu den Kosten Aachener Standard in den
Bereichen Kitas und Schulen (Az.: Af 4/15 und Az.: Af 5/15) einstimmig zur Kenntnis.
Beschlussvorschläge:
2. Beschlussvorschlag für den Ausschuss Umwelt und Klimaschutz:
Nach Kenntnisnahme durch den Betriebsausschuss des Gebäudemanagements nimmt der Ausschuss Umwelt und Klimaschutz den Bericht zu den Kosten Aachener Standard in den
Bereichen Kitas und Schulen (Az.: Af 4/15 und Az.: Af 5/15) zur Kenntnis.
3. Beschlussvorschlag für den Planungsausschuss:
Nach Kenntnisnahme durch den Betriebsausschuss des Gebäudemanagements nimmt der Planungsausschuss den Bericht zu den Kosten Aachener Standard in den
Bereichen Kitas und Schulen (Az.: Af 4/15 und Az.: Af 5/15) zur Kenntnis.
4. Beschlussvorschlag für den Rat der Stadt Aachen
Nach Kenntnisnahme durch den Betriebsausschuss des Gebäudemanagements, den Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz und den Planungsausschuss nimmt der Rat der
Stadt Aachen den Bericht zu den Kosten Aachener Standard in den
Bereichen Kitas und Schulen (Az.: Af 4/15 und Az.: Af 5/15) zur Kenntnis.
Anlagen zur Vorlage
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