08.09.2005 - 13 Gartenstraße und LochnerstraßeBeschilderung als...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Die Frage des Herrn Kühn, wie sich die Beschilderung der Tempo 30-Zone von der bisherigen Regelung unterscheide, wird von der Verwaltung mit dem Hinweis darauf beantwortet, dass in Tempo 30-Zonen jeweils nur die äußeren Grenzen der Zone beschildert würden. Dem gegenüber sei bei Streckengeschwindigkeitsbeschränkungen eine Wiederholung des Verkehrszeichens an allen Einmündungen und Kreuzungen erforderlich.

 

Frau Breuer begrüßt das Aufgreifen des Themas durch die Verwaltung in Eigeninitiative.

 

 

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Beschluss:

Der Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach die Parkordnung in der Gartenstraße und der Lochnerstraße von Gartenstraße bis Junkerstraße im Sinne einer Verkehrsberuhigung geändert werden soll, und beschließt die Ausweisung einer Tempo- 30 Zone in Gartenstraße, von Brandis Straße und Lochnerstraße im Abschnitt zwischen Junkerstraße und Westpark. Er beauftragt die Verwaltung, entsprechende Haushaltmittel für die Durchführung der Markierungsarbeiten einschließlich der Einrichtung der Schrägparkplätze in der Lochnerstraße bereit zu stellen.

 

 

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Abstimmungsergebnis: Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage