20.10.2005 - 1 Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner

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Beratung

Frage von Frau Martina van Dam als Mitglied der Schulpflegschaft Aachen-Brand, gerichtet an die Verwaltung:

„Die Einrichtung eines Zebrastreifens in der Niederforstbacher Straße wurde von der Verwaltung aufgrund irgendwelcher Paragraphen abgelehnt. Die Straße wird insbesondere in der Zeit zwischen 7.00 Uhr und 8.00 Uhr viel befahren. An der besagten Kreuzung wird zudem geparkt, sodass die Querung unübersichtlich ist. Es gibt sogar Eltern, die ihren Kindern an dieser Stelle über die Straße helfen. Warum kann der Zebrastreifen nicht eingerichtet werden, obwohl ca. 800 bis 900 m weiter in der gleichen Straße bereits ein Fußgängerüberweg besteht?“

 

Für die Verwaltung antwortet Herr Wahlen, dass es nicht so sei, dass der Fußgängerüberweg an der geforderten Stelle nicht sinnvoll sei. Allerdings seien die von den einschlägigen Richtlinien vorgegebenen Querungszahlen nicht gegeben. Wegen der Vielzahl anderweitiger Maßnahmen solle der geforderte Zebrastreifen nicht auf die Prioritätenliste gesetzt werden.

Auf die Zusatzfrage von Frau van Dam, warum die Zahlen so niedrig seien und trotzdem in der gleichen Straße an einer anderen Stelle eine Querungshilfe bestehen würde, reagiert Herr Wahlen mit dem Hinweis darauf, dass an der anderen Stelle im Rahmen des Straßenneuausbaus eine Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes vorgenommen worden sei. Die maßgeblichen Zählungen seien selbstverständlich zu den Hauptverkehrszeiten erfolgt.

Frau Nacken ergänzt, dass nicht infrage gestellt werde, dass ein zusätzlicher Zebrastreifen an dieser Stelle sinnvoll sei. Kriterium für die Entscheidung seien aber die tatsächlichen Fußgängerquerungen. Insoweit handele es sich um eine Frage der Aufnahme in die Prioritätenliste.

 

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